Gesundheitspolitik

Noch kein Urteil

Kölner Glucose-Prozess wird diese Woche fortgesetzt

ks | Das Urteil gegen die im Kölner „Glucose-Prozess“ angeklagte Apothekerin ist überraschend noch nicht gefallen. Nach einem richterlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht komme, erbaten die Verteidiger der Apothekerin Zeit für eine weitere Stellungnahme.

Seit Juni stand die Apothekerin wegen der tragischen Ereignisse, die vor vier Jahren ihren Ausgang in der Heilig Geist-Apotheke in Köln-Longerich nahmen, vor dem Landgericht Köln. An zwei Schwangere war dort eine mit Lidocain­hydrochlorid verunreinigte Glucose-Mischung für Glucosetoleranztests abgegeben worden. Eine der beiden hatte wegen des bitteren Geschmacks in der Arztpraxis nur einen Schluck der toxischen Lösung getrunken. Sie erholte sich nach einer stationären Aufnahme rasch von der Vergiftung. Die andere Frau hat hingegen zwei Tage später in derselben Praxis die Lösung ganz ausgetrunken. Sie wurde bewusstlos in eine Klinik eingeliefert, wo sie reanimiert werden musste. Gleichzeitig wurde mit einem Notkaiserschnitt ihr Kind zur Welt gebracht – es starb am folgenden Tag. Die Mutter starb noch am Nachmittag des gleichen Tages.

Angeklagt wurde die Apothekerin zum einen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung – als Folge der toxisch verunreinigten Glucose. Zudem warf ihr die Staatsanwaltschaft versuchten Mord durch Unterlassen vor – weil sie die Klinik, in der die später Verstorbene behandelt wurde, nicht über ihren Vergiftungsverdacht informiert hat (wodurch das Leben der Frau zwar nicht hätte gerettet, aber verlängert werden können).

Nach der Beweisaufnahme plädierte der Staatsanwalt auf zweieinhalb Jahre Haft – und zwar „nur“ wegen versuchten Mordes, weil eine Verwechslung der Stoffe durch die Angeklagte nicht erwiesen werden konnte. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch.

Kurz vor der für den vergangenen Donnerstag geplanten Urteilsverkündung kam dann von diesem der Hinweis, dass auch eine Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht komme. Tatsächlich müssten für den versuchten Mord durch Unterlassen einige Voraussetzungen erfüllt sein, an denen man nunmehr berechtigt zweifeln kann. Die Verteidigung soll nun noch Gelegenheit haben, sich zum neuen Vorwurf zu äußern. Ob am für den 28. September anberaumten nächsten Termin ein Urteil fallen wird, ist noch nicht klar. |

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