DAZ aktuell

Kabinett bringt „Bundes-Notbremse“ auf den Weg

Bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen sollen Länder-Sonderwege beenden

ks | Künftig soll die „Notbremse“, die Bund und Länder eigentlich schon am 3. März beschlossen hatten, keine Auslegungssache der Länder mehr sein: Vielmehr werden die Maßnahmen, die ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt zu ergreifen hat, wenn die 7-Tage-Inzidenz der SARS-CoV-2-Infektionen an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 übersteigt, nun bundeseinheitlich festgelegt. Das beschloss am vergangenen Dienstag das Bundeskabinett – nun ist ein rasches Gesetzgebungsverfahren gefordert.

Die Bundesregierung hat den Regierungsfraktionen Formulierungshilfen für ein Viertes Bevölkerungsschutz­gesetz vorgelegt. Im Wesentlichen geht es um eine weitere Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Die Bundeskanzlerin hat ganz offensichtlich genug von den weiten Interpretationen der Bund-Länder-Beschlüsse durch einige Länderchefs. Künftig soll ein neuer § 28b IfSG bestimmen: Liegt die 7-Tage-Inzidenz über 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag bestimmte Maßnahmen. So sind dann private Zusammenkünfte nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen. Zudem gilt zwischen 21 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre – Ausnahmen bestätigen die Regel (z. B. berufliche Gründe, Wahrnehmung des Sorgerechts, Tierversorgung).

Zudem müssen Geschäfte und Märkte schließen. Ausnahmen gelten hier für den Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfach­märkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Auch Freizeit und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen.

Schüler und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen sind bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche auf SARS-CoV-2 zu testen. Bei einer Inzidenz von über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ist es vorbei mit der Präsenz. Vorgesehen ist zudem, dass der Bund über eigene Verordnungen die Corona-Maßnahmen vor Ort steuern kann – dazu bräuchte es aber jeweils die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. |

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