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Feuilleton

Alles verstanden?

Ein Jahresrückblick in Abkürzungen

Deutsch ist zwar meine Muttersprache, aber immer häufiger zweifelte ich in diesem Jahr, ob ich verstehe, was mir als berufliche Neuigkeiten mitgeteilt werden soll. Eine nie zuvor dagewesene Informationsflut, die über uns als Apothekerinnen und Apotheker mit der Pandemie hereinbrach, erfordert neue Strategien im Umgang mit den Texten in Fachzeitschriften, Rundschreiben, Newslettern, zum Arbeitsschutz, bei Computerupdates – habe ich etwas vergessen? Und das Beste daran: Immer öfter gelten die neuen Regelungen, wenn die Informationen darüber ankommen, schon seit gestern oder sogar seit voriger Woche. Wann also lesen, aufnehmen, umsetzen und am besten vielleicht sogar merken?
Zum Auffrischen nachfolgend ein Rückblick auf die Themen des Jahres. Die Legende der Abkürzungen befindet sich im Kasten – strikt alphabetisch geordnet, sonst kommt man überhaupt nicht mehr zurecht. | Von Dagmar Larkin

Neue Regelungen und Gesetze 2020

An das VOASG erinnern Sie sich, es wurde gerade erst beschlossen. Es regelt zukünftig Gleichpreisigkeit bei Rx-Arzneimitteln, unabhängig vom Vertriebsweg innerhalb der EU. Die Botendienstpauschale ist darin auf dauerhaft 2,50 Euro netto pro Lieferort und Tag für verschreibungspflichtige Arzneimittel festgelegt. Das bleibt jetzt so, braucht man nicht noch mal nachzulesen. Unsere Berufsverbände und der GKV-Spitzenverband werden bald neue, bezahlte pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Hierfür werden 150 Millionen Euro bereitgestellt.

Das GSAV gilt schon seit vergangenem Jahr, Sie haben davon gehört, es nur vergessen, falls es Ihnen gerade ganz neu erscheint. Es sorgte zum 1. September 2020 für eine epochale Änderung, indem es erstmals Hämophiliepräparate in den Apotheken gibt.

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Durch die nächsten Jahre wird uns das PDSG begleiten. Es schützt Patientendaten in den digitalen Angeboten wie dem E-Rezept und gibt jedem Patienten das Recht auf eine von seinem Arzt gefüllte ePA. Darin werden sich ab 2022 auch Impfausweis, Mutterpass, U-Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnarztbonusheft speichern lassen.

Das KHZG regelt unter anderem die Einrichtung eines KHZF, wer hätte das gedacht? Diesem steht insgesamt ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Investition in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit der Krankenhäuser zur Verfügung.

Wenn Sie wissen möchten, welche Arzneimittel Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken ab 31. Oktober 2020 als mindestens dem dreiwöchigen Durchschnittsbedarf entsprechend vorrätig halten müssen, dann lesen Sie nach unter ITSABV, ist auch wirklich ganz kurz und gilt nur für parenteral anzuwendende Arzneimittel.

Schon mal von der DiGAV gehört? Das ist ganz neu in diesem Jahr, Apps sind nun verordnungsfähig. Aber nur, wenn sie es ins DiGA-Verzeichnis geschafft haben. Derzeit trifft das auf fünf Apps zu. DiGAs sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte der niedrigsten Risikoklassen I und IIa und verordnungsfähig von Ärzten und Psychotherapeuten. Patienten erhalten DiGAs auch ohne Verordnung, wenn sie ihrer Krankenkasse einen Nachweis über eine entsprechende Indikation vorlegen können.

Reicht das? Wenn nicht, unter www.gesundheitsministerium.de gibt es das vollständige Verzeichnis aller Gesetze und Verordnungen als Lektüre für die dunklen Tage, in denen wir unsere privaten Kontakte beschränken sollen. Viel Spaß!

Ganz praktische Fragen des Jahres

Sicher verfolgen Sie die Informationen aus dem RKI. Haben Sie Ihre Anbindung an die TI vorbereitet? Sind Sie sicher, dass Sie nur eine SMC-B Karte brauchen? Welche Funktionen braucht Ihr HBA, damit Sie und die Mitarbeiter auch tatsächlich eGK auslesen können und auf den eMP zugreifen? Haben Sie Ihr N-Ident-Zertifikat schon bei der NGDA verlängert? Das geht auch nicht so schnell, wie Sie vielleicht denken. Und wofür war es noch gleich?

An Lieferschwierigkeiten hatten wir uns zähneknirschend schon vor diesem Jahr gewöhnt, greifen routiniert auf die Liste der Lieferengpässe des PEI zu, um Praxisanfragen zu beantworten, wann denn wieder mit einem bestimmten Impfstoff zu rechnen sei. Nichtverfügbarkeiten sehen wir sofort in der Software. Wenn hier kein einziges lieferbares Alternativmedikament mehr aufzutreiben ist, in keiner einzigen Packungsgröße (schon mal die Zeit gestoppt, die das alles dauert?): Seit diesem Sommer veröffentlicht die AMK Äquivalenzdosis-Tabellen der wichtigsten Arzneistoffgruppen, um vergleichbare Arzneimittel einer Wirkstoffgruppe dosisäquivalent austauschen zu können, nach Rücksprache mit dem Arzt selbstverständlich (die Zeit läuft weiter auf der Uhr). Diese Listen machen mir Angst, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, andere erwarten offenbar bisher unbekannte Lieferschwierigkeiten, von denen ich noch nichts weiß. Diese Art der Versorgung, auch erweiterte Aut-idem- und Aut-simile-Substitution genannt, wird durch die oben noch nicht erwähnte SARS-CoV-2-AM-VersVO ermöglicht, das sei der Vollständigkeit halber ergänzt. Es gab viele Ausnahmeregelungen für die Rezeptbelieferung mit und ohne Entlassrezepte, jeweils eigene für Arznei- und Hilfsmittel, und auch für die Pflegehilfsmittel. Manche sind immer wieder begrenzt verlängert worden, andere gelten bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung der epidemischen Versorgungslage nationaler Tragweite. Das werden wir alle ja nicht verpassen. Normalität hat eine ganz eigene Attraktivität bekommen, muss ich sagen.

Haben Ihre Masken Zertifikate, die in der EU-Liste enthalten sind? Gut, dass Sie das gecheckt haben! Man möchte schließlich keine minderwertigen Produkte in Umlauf bringen. Alles klar bei den Unterschieden zwischen MNS-, FFP-, KN95- und N95-Masken? Hat die Klimaanlage Umluft oder Filter? Ist eMP das gleiche wie BMP? Können wir alles nachlesen in unseren Fachzeitschriften und Newslettern. Las ich es online oder in einer gedruckten Version? Wo ist es bloß, wenn ich es doch noch mal lesen möchte, weil ich es nicht erinnere? Die Hauptfrage ist allerdings meistens, WANN? Zunehmend hatte ich Probleme mit der Internetrecherche dieses Jahr. Um dort schnell etwas zu finden, muss ich ja den genauen Namen dessen haben, was ich nachlesen möchte. Wenn ich den hätte, würde ich es ja auch so wiederfinden. Aber vielleicht geht es nur mir so?

„Bis zu 9 Euro für PoC-Antigentest“ las ich kürzlich im DAZ-Newsletter. Ist das eine neue Art Antigentest, schneller möglicherweise anzeigend, oder steht PoC vielleicht für die Verwendungsstelle, PoC im Unterschied zu Homecare, wie zum Beispiel häusliche Krankenpflege und die SAPV gewährleisten? Aufgelöst wird diese Frage ganz unverhofft doch noch am Ende von Seite 1.

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Ich kann mich nicht erinnern, jemals in meinem Berufsleben auf Seite 5 von 4 eines Vertrages nachlesen zu sollen. Anlage 4 zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen vdek und DAV e. V. mit Stand vom 1. Juli 2020 enthält eine solche. Dort sind die Informationen zur Umstellungsgebühr beim Blutzuckermessgerätetausch für Versicherte, die zuvor mit einem nicht in Anhang I aufgeführten Produkt versorgt waren, zu finden. Aber bitte nur einmal pro Versicherten innerhalb von zwei Jahren abrechnen, mit der entsprechenden Sonder-PZN, versteht sich ja fast von selbst. Die Frage ist jetzt nur noch, wo und unter welchem Namen ist diese in der Software hinterlegt? Unter Blutzuckermessgeräte-Austausch vdek war sie jedenfalls nicht zu finden.

Am 1. Dezember ist das GUI Alarm Monitoring System gestartet. Die securPharm-GUI kenne ich zur manuellen Prüfung der den relevanten Scancode tragenden Arzneimittelpackungen, teilte mir die entsprechende Information mit. Ist das so? Ich glaube nicht. Zum Glück funktionieren manche Dinge ja auch, ohne dass ich davon weiß. Nun werde ich mich also auch noch mit meiner Liste aus dem neuen GUI Alarm Monitoring System beschäftigen. Hoffentlich ist sie nicht allzu lang!? Für die Anmeldung werde ich, und Sie auch, die N-ID im Format APOxxxxxxxx benötigen und die PIN aus dem ersten PIN-Brief als Passwort. Die Sehnsucht wächst nach jemandem, der das alles raussucht, während ich mich um die FFP2-Masken für die Risikogruppen kümmere und um neue Dienstplangestaltung für den zu erwartenden Ansturm bei deren Stand heute anvisierter Verteilung über die Apotheken. Die Urlaubspläne für die Zeit um den Jahreswechsel sind längst genehmigt, wer wird wohl kommen können? Die MwSt. steigt zum Jahreswechsel wieder auf ihren ursprünglichen Wert an. Die dazu nötigen Arbeiten waren eingeplant, weitere zusätzliche Tätigkeiten nicht. Ich soll nicht schwarzsehen, sagen die Kolleginnen, das wird schon alles gehen. Diese Tatkraft macht mich froh.

Wollen wir nicht vergessen, unser eigentlicher Beruf ist die Belieferung, Herstellung von und Beratung zu Arzneimitteln. Dafür gilt es, sich auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten. Webinare werden eine der Neuerungen dieses Jahres sein, die ich gern behalten möchte. An- und Abreise zu den Präsenzveranstaltungen fallen weg, was für alle gut ist, die nicht in den größeren Städten leben oder arbeiten, wo diese Weiterbildungen zumeist stattfinden. Ich gehe öfter in die Onlineveranstaltungen als früher physisch. Dort habe ich mein Wissen aufgefrischt zu den DOAKs und NOAKs, den DPP4-Rezeptor-Antagonisten und SGLT-2-Reduktase-Inhibitoren. CAR-T-Zellen wurden mir auf diesem Wege vertraut, das war ebenso interessant wie kompliziert. Belegen könnte ich mal wieder einen Kurs zu SERM und SPRM, zu AT1-Antagonisten oder zu Wechselwirkungen der HMG-CoA-Reduktase-Inhibitoren, denn die meisten von ihnen werden bekanntermaßen über das CYP3A4-Enzym metabolisiert. Als besonders praxisnah empfinde ich Weiterbildungen zu den speziellen Arzneiformen. Da gibt es die gut bekannten und oft verordneten TTS, aber können sie geteilt werden oder eher doch nicht? Das ist immer eine gute Frage. Sind Sie sattelfest bei den Unterschieden zwischen SL, SR und ID? Ist das bei OCAS, OROS, MUPS und PP auch so? Wofür steht gleich noch COMOD, was heißt ZOK und ist das austauschbar gegen NK? Zu der Bewertung der Dosierungsangaben, die seit 1. November für Rx-Arzneimittel auf den Rezepten stehen müssen, brauchen wir Sicherheit im Wissen um die TMD, nützlich wäre auch die HWZ. Für die ART ist das STR immer weiter verbreitet, was natürlich zu erhöhter Compliance bei den Anwendern führen soll und auch führt. Auch für die PrEP gibt es zugelassene Arzneimittel, seit vorigem Jahr sogar als Leistung der GKV. Das steht übrigens im TSVG.

Haben Sie schon eine Meldung ans DHR machen müssen? Wann soll sie erfolgen und wie? Wenn der Enthusiasmus Sie an dieser Stelle noch nicht verlassen hat, ist es selbstverständlich gut, die Impffreudigkeit nach STIKO zu fördern in diesem Jahr. Manche Kollegen können das ganz direkt tun, indem sie am Modellprojekt Impfen in der Apotheke teilnehmen. Ich bin gespannt, ob sich das Impfen in Apotheken im großen Stil etablieren können wird.

COVID-19 führt oft zu PVF, das ist bei viralen Infekten nicht anders zu erwarten. CFS kann sich möglicherweise bei solchen Texten auch ohne vorangegangene Infektion einstellen, durch die Informationsflut zum Beispiel? Spätestens hier ist es an der Zeit, tief Luft zu holen, am besten in der Natur, und zu denken, anderen geht es auch nicht besser.

Die geliebten Abkürzungen von A bis Z:

  • AMK – Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker
  • ART – Antiretrovirale Therapie
  • aut idem – lateinisch für „oder das Gleiche“, statt des vom Arzt verordneten wird ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers beliefert
  • aut simile – lateinisch für „oder ein Ähnliches“, statt des vom Arzt verordneten Arzneimittels wird in ein wirkstoffähnliches Präparat ausgetauscht, das erfordert eine Dosisanpassung und Arztrücksprache
  • BMP – Bundeseinheitlicher Medikationsplan
  • CAR-T-Zellen – chimäre Antigenrezeptor-T-Zellen
  • CE – Conformité Européenne, Europäisches Konformitätskennzeichen
  • CFS – chronic fatigue syndrome
  • COMOD – continuous monodose system für Augentropfen, bei denen dadurch auf Konservierungsmittel verzichtet werden kann
  • COVID-19 – Coronavirus Disease
  • CYP3A4 – Isoenzym aus der Cytochrom P450 Familie
  • DAV e. V. – Deutscher Apothekerverband e. V.
  • DiGA – digitale Gesundheitsanwendung
  • DiGAV – Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • DHR – Deutsches Hämophilie Register
  • DOK – Direkte orale Antikoagulanzien
  • DPP4-Rezeptor-Antagonisten – Dipeptidyl-Peptidase-4-­Inhibitoren, das sind die Gliptine
  • eGK – elektronische Gesundheitskarte
  • eMP – elektronischer Medikationsplan
  • ePA – elektronische Patientenakte
  • EU – Europäische Union
  • FFP – filtering face piece = Atemschutzmaske, europäischer Normierungsstandard für partikelfiltrierende Halbmasken
  • GKV-Spitzenverband – zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland
  • GSAV – Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittel­versorgung
  • GUI – graphical user interface, Weboberfläche eines Computers, in diesem Fall des securPharm-Apothekenservers, die securPharm-GUI nutzen wir zum Ausbuchen und Verifizieren der entsprechend gekennzeichneten Arzneimittelpackungen. Seit 1. Dezember 2020 sollen wir mit Einführung des GUI Alarm Monitoring Systems die hohe Zahl der Alarme im System reduzieren.
  • HMG-CoA-Reduktase-Inhibitoren – 3-Hydroxy-3-methylglutaryl-Coenzym-A-Reduktasehemmer = Statine
  • HWZ – Halbwertszeit
  • ID – Initial und Depot, siehe auch unter SL
  • ITSABV – Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung
  • KHZF - Krankenhauszukunftsfonds
  • KHZG – Krankenhauszukunftsgesetz
  • KN95 – Schutzniveau für Atemschutzmasken nach chinesischer Norm
  • MNS – Mund-Nasen-Schutz
  • MUPS – multiple unit pellet system
  • MwSt. – Mehrwertsteuer
  • N95 – Schutzniveau für Atemschutzmasken nach US-amerikanischer Norm
  • NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker
  • N-ID – geprüfte elektronische Identität einer Betriebsstätte, ein digitaler Schlüssel, wird bei der NGDA mit N-Ident erklärt, siehe auch dort
  • N-Ident – Zugang zu Securpharm und später auch zu weiteren digitalen Systemen, identifiziert eine Betriebsstätte, die N-ID wurde von der NGDA dafür entwickelt – das ist schön, eine Abkürzung hätte mir allerdings auch genügt
  • NK – new kinetic, ist gleichbedeutend mit ZOK
  • NOAK – neue orale Antikoagulanzien
  • OCAS – oral control absorption system, Struktur von Matrixtabletten, in denen Wirkstoffe mit Wasser gelartige Systeme bilden, die ihre langsame und gleichmäßige Freisetzung garantieren
  • OROS – osmotic release oral system
  • PDSG – Patientendaten-Schutz-Gesetz
  • PEI – Paul-Ehrlich-Institut
  • PoC – point of care, darunter versteht man patientennahe Sofortdiagnostik, also die Bestimmung labormedizinischer Parameter direkt vor Ort, derzeit am liebsten in Form eines Schnelltests
  • PP – push and pull, im Aufbau zweischichtige Tabletten inklusive Überzug mit Austrittsöffnung, wirkstofffreie Quellschicht wächst zuerst durch Wasseraufnahme und setzt dann in Schritt zwei den Wirkstoff kontrolliert frei. So aufgebaute Tabletten dürfen logischerweise nicht geteilt werden.
  • PrEP – Präexpositions-Prophylaxe
  • PVF – post viral fatigue
  • RKI – Robert Koch-Institut
  • Rx-Arzneimittel – verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • SAPV – spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • SARS-CoV-2-AM-VersVO – SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, gültig ab 22. April 2020
  • SERM – selektive Estrogenrezeptormodulatoren
  • SGLT-2-Reduktase-Inhibitoren – sodium dependent glucose co-transporter 2-Hemmstoffe, sie hemmen den renalen, natriumabhängigen Glucosetransporter SGLT-2, das sind die Gli­flozine
  • SL – schnell – langsam, das Medikament hat einen schnell freisetzenden Anteil und einen retardierten, damit die Wirkung schnell einsetzt und lange anhält
  • SMC-B – Secure Module Card – Betriebsstätte, die zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigt wird
  • SonderPZN – gesonderte Pharmazentralnummern nach der Technischen Anlage I zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V, dort findet man auf 29 Seiten wirklich alle
  • SPRM – selektive Progesteronrezeptormodulatoren
  • SR – slow release, der Wirkstoff wird langsam freigegeben
  • STIKO – Ständige Impfkommission
  • STR – single tablet regime
  • TI – Telematikinfrastruktur
  • TMD – Tagesmaximaldosis
  • TSVG - Terminservice- und Versorgungsgesetz
  • TTS – transdermales therapeutisches System
  • vdek – Verband der Ersatzkassen e. V.
  • VOASG – Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz
  • ZOK – zero order kinetic – wenn Sie den Unterschied zur Kinetik der ersten Ordnung erklärt haben möchten: also, den müssen Sie jetzt wirklich selbst herausfinden

Ein Blick über den Tellerrand

Falls das ein Trost ist, auch andere Berufe hatten dieses Jahr Probleme mit der scharfen und verständlichen Begriffsverwendung. Distanzunterricht zum Beispiel bedeutet etwas anderes, als ein Laie darunter versteht. Nicht zu vergessen aus 2020 ist das unvergleichliche Erlebnis, nach der Arbeit nach Hause zu kommen und zu finden, dass unsere Kinder im Homeschooling (gibt es kein deutsches Wort dafür?) keinen Unterricht bekamen, sondern Aufgaben zum Selbststudium. Konnten Ihre das allein? Vielleicht gehören Sie ja zu den Glücklichen, deren Kinder noch nicht in oder schon fertig sind mit der Schule? Hat es Ihnen genauso viel Spaß gemacht wie mir, mal wieder Reaktionsgleichungen aufzustellen und auszugleichen, nicht zu sprechen von den Freuden, die sich zwischen Geschichte, Biologie, Mathe und Vokabeltraining verstecken?

Unsere Angehörigen und Freunde sind weiterhin, wie in ­jedem Jahr, älter geworden und wollten das feiern, sind ­erkrankt oder gesundet, verliebt, verlobt oder verheiratet – obwohl der Termin dafür sich vielleicht mehrmals verschoben hat.

Wir tun das Unsere, das Beste zu machen aus der neuen Situation, uns selbst Mut und anderen auch. Darauf stoße ich mit Ihnen an – prosit Neujahr! |

Autorin

Dagmar Larkin, Apothekerin, Filialleiterin der Georgen Apotheke Am Bahnhof Eisenach, Apotheke im Ärztehaus, Referentin für die Landesapothekerkammer Thüringen

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