Gesundheitspolitik

Bedenken bei den Behörden

cha | Die Entscheidung darüber, ob der Botendienst der Apotheken durch den Großhändler Noweda übernommen werden darf, liegt letztlich bei den jeweiligen Überwachungsbehörden. Die AZ hat in Essen, wo die Noweda ansässig ist, nachgefragt.

„Wir haben Bedenken, aber eine abschließende Meinung werden wir uns noch bilden“, erklärt Silke Hugo-Hanke, Amtsapothekerin beim Gesundheitsamt Essen. Dies werde gemeinsam mit der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen, die für die Überwachung der Noweda zuständig ist. Hugo-Hanke weist darauf hin, dass nach § 17 ApBetrO Absatz 2 die Belieferung „durch Boten der Apotheke“ erfolgen solle und deshalb eine Weisungshoheit zwischen den beiden Parteien, der Apothekenleitung und dem Boten, bestehen müsse. Zudem sei, so Hugo-Hanke weiter, aus pharmazeutischer Sicht zu bedenken, dass durch die Übertragung des Botendienstes an den Großhändler die Flexibilität bei der Auslieferung verloren gehe. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.