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- AZ 32-33/2020
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Gesundheitspolitik
Bedenken bei den Behörden
„Wir haben Bedenken, aber eine abschließende Meinung werden wir uns noch bilden“, erklärt Silke Hugo-Hanke, Amtsapothekerin beim Gesundheitsamt Essen. Dies werde gemeinsam mit der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen, die für die Überwachung der Noweda zuständig ist. Hugo-Hanke weist darauf hin, dass nach § 17 ApBetrO Absatz 2 die Belieferung „durch Boten der Apotheke“ erfolgen solle und deshalb eine Weisungshoheit zwischen den beiden Parteien, der Apothekenleitung und dem Boten, bestehen müsse. Zudem sei, so Hugo-Hanke weiter, aus pharmazeutischer Sicht zu bedenken, dass durch die Übertragung des Botendienstes an den Großhändler die Flexibilität bei der Auslieferung verloren gehe. |
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