Gesundheitspolitik

AKNR erwägt Verfahren

Zur-Rose-/TeleClinic-Akquisition in der Kritik

eda | Die vor rund drei Wochen bekannt gewordene Zur-Rose-/TeleClinic-Akquisition sorgte für nur wenig hörbare Resonanz in der Politik. Erst auf Anfrage der AZ äußerten sich einige Gesundheitsexperten der Bundestagsfraktionen. Auch standes­politisch vermisst man den Aufschrei aus den Ländern. Von der Apothekerkammer Nordrhein gibt es jetzt jedoch eine deut­liche Ansage gegenüber der Zur-Rose-Gruppe in der Schweiz.

Die Zusammenführung von Tele­Clinic und dem großen Arzneimittelversender DocMorris in der Zur Rose-Gruppe vor etwa drei Wochen führt dazu, dass Verordnung und Abgabe von Arznei­mitteln innerhalb einer Kapitalgesellschaft nun parallel laufen können. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt fand auf diese Akquisition eine Woche später die folgenden Worte: „Auf mittlere Sicht werden persönliche Verantwortung und fachliche Entscheidungsfreiheit des Heilberuflers kompromittiert und die Wahl­freiheit des Patienten eingeschränkt. Damit werden Grundprinzipien des Gesundheitswesens einfach einer verlängerten Wertschöpfungskette profitorientierter Player untergeordnet.“

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, spricht auf Anfrage der AZ ein weiteres Thema an: „Auch die Patienten sollten solchen Kon­strukten kritisch gegenüberstehen, da weder die Schweigepflicht der Ärzte und Apotheker, so wie wir sie kennen und so wie der Patient darauf vertraut, gewahrt bleibt, noch ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet ist, wenn all diese sensiblen Informationen in einer Hand unkontrolliert zusammengeführt werden.“

Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking ergänzt: „Die Apothekerkammer Nordrhein beobachtet bereits seit einiger Zeit derartige Modelle mit Sorge und wird auch hier im Interesse ihrer Mitglieder gerichtliche Verfahren in die Wege leiten.“ In Richtung des Gesetz­gebers formuliert Mecking den Appell, dass dieser „bereits jetzt diesen Entwicklungen entschieden gegensteuern und derartige Kon­strukte, bei denen die heil­beruf­liche Unabhängigkeit im Interesse der Patienten nicht uneingeschränkt gewährleistet ist, von der Versorgung ausschließen“ soll. Auch müssten Aufsichtsbehörden in Zukunft bei den Apotheken „genau hinsehen“, die mit derartigen Konstrukten, z. B. in Form von Plattformen, zusammenarbeiten. |

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