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- AZ 32-33/2020
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Gesundheitspolitik
AKNR erwägt Verfahren
Zur-Rose-/TeleClinic-Akquisition in der Kritik
Die Zusammenführung von TeleClinic und dem großen Arzneimittelversender DocMorris in der Zur Rose-Gruppe vor etwa drei Wochen führt dazu, dass Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln innerhalb einer Kapitalgesellschaft nun parallel laufen können. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt fand auf diese Akquisition eine Woche später die folgenden Worte: „Auf mittlere Sicht werden persönliche Verantwortung und fachliche Entscheidungsfreiheit des Heilberuflers kompromittiert und die Wahlfreiheit des Patienten eingeschränkt. Damit werden Grundprinzipien des Gesundheitswesens einfach einer verlängerten Wertschöpfungskette profitorientierter Player untergeordnet.“
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, spricht auf Anfrage der AZ ein weiteres Thema an: „Auch die Patienten sollten solchen Konstrukten kritisch gegenüberstehen, da weder die Schweigepflicht der Ärzte und Apotheker, so wie wir sie kennen und so wie der Patient darauf vertraut, gewahrt bleibt, noch ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet ist, wenn all diese sensiblen Informationen in einer Hand unkontrolliert zusammengeführt werden.“
Kammerjustiziarin Dr. Bettina Mecking ergänzt: „Die Apothekerkammer Nordrhein beobachtet bereits seit einiger Zeit derartige Modelle mit Sorge und wird auch hier im Interesse ihrer Mitglieder gerichtliche Verfahren in die Wege leiten.“ In Richtung des Gesetzgebers formuliert Mecking den Appell, dass dieser „bereits jetzt diesen Entwicklungen entschieden gegensteuern und derartige Konstrukte, bei denen die heilberufliche Unabhängigkeit im Interesse der Patienten nicht uneingeschränkt gewährleistet ist, von der Versorgung ausschließen“ soll. Auch müssten Aufsichtsbehörden in Zukunft bei den Apotheken „genau hinsehen“, die mit derartigen Konstrukten, z. B. in Form von Plattformen, zusammenarbeiten. |
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