Gesundheitspolitik

BVDVA will Höchstpreise

Buse kündigt Klage gegen Rx-Versandverbot an

STUTTGART (wes) | Als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil fordert der Bundesverband der deutschen Versandapotheken (BVDVA) eine Höchstpreisverordnung. Gegen das derzeit diskutierte Rx-Versandverbot würde der BVDVA gerichtlich vorgehen.

Christian Buse, der Vorsitzende des BVDVA, ist mit dem Urteil des EuGH, Rx-Boni für Versender aus dem Ausland zuzulassen, nicht glücklich. Die durch das Urteil entstandene Wettbewerbsverzerrung für Versand- wie Offizinapotheken sei nicht hinnehmbar, so Buse gegenüber DAZ.online. Der Vorteil der ausländischen Versender sei von so grundsätzlicher Bedeutung, „das stehen wir auf Dauer nicht durch“.

Als Konsequenz fordert er eine Höchstpreisverordnung, wie sie bereits 2006 im Gespräch war. Mit dem „Horrorszenario, dass in der Erkältungssaison der Patient plötzlich für ein Antibiotikum das Doppelte bezahlt“, mache sich die Standesführung unglaubwürdig, das würden schon die Krankenkassen nicht zulassen. Der konkrete Vorschlag: „Aus den aktuellen Festpreisen müssen Höchstpreise werden“, auf die die Apotheke einen Erstattungsanspruch hat. Dann könne jede Apotheke selbst entscheiden, ob sie einen Bonus gebe oder nicht.

Die Kritik, dass eine dadurch entfachte Preisspirale nach unten die flächendeckende Versorgung gefährden könnte, lässt Buse nicht gelten: „Das höchste europäische Gericht hat festgestellt, dass das nicht belegt ist.“ Hart geht Buse mit der Strategie der ABDA ins Gericht: „Man hätte doch belegen müssen, dass das Wohl und Wehe der flächendeckenden Versorgung an der Arzneimittelpreisverordnung hängt.“

Auch die Lösungsvorschläge der ABDA überzeugen Buse nicht. Werde der Rx-Versand verboten, komme es nicht nur zu Verfassungsklagen in Deutschland – „das ist doch klar, dass wir das auf keinen Fall akzeptieren würden“ –, sondern die ausländischen Versender würden auf schnellstem Weg wieder vor den EuGH ziehen – und den werde dann sein Urteil von 2003 nicht mehr interessieren. |

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