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- AZ 15/2013
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Gesundheitspolitik
Bahr will Korruption bestrafen
Danach ist eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V geplant, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert "und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt". Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden, und zwar "für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind" – also auch für Apotheker.
Gesetzeslücke sollte geschlossen werden
Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen. Seit der Bundesgerichtshof im März des vergangenen Jahres entschied, dass Kassenärzte sich nach geltendem Recht nicht strafbar machen, wenn sie beispielsweise von einem Pharma-Unternehmen Geschenke für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, wurde mehrfach der Ruf nach einer Schließung dieser Gesetzeslücke laut. Sowohl die SPD-Fraktion, als auch Die Linke und die Grünen forderten eine Gesetzesänderung.
Ärztekammer begrüßt Pläne
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, begrüßt in einer Stellungnahme die Pläne von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Er bemängelte aber, dass die Krankenkassen vom geplanten Gesetz nicht erfasst werden sollen.
Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, dass die geplante Ahndung von Vorteilsnahme alle Leistungserbringer erfassen soll. "Denn mit einer ‚Lex Specialis‘ allein gegen Ärzte hätte man alle anderen Beteiligten aus ihrer Verantwortung entlassen", so Montgomery. Mit der geplanten Regelung könnten nun auch die Geldgeber der Korruption zur Verantwortung gezogen werden.
"Ärgerlich ist allerdings, dass nicht alle Player des Gesundheitswesens adressiert werden, insbesondere die Krankenkassen. Denn ihr Fehlverhalten muss dringend auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen" heißt es in der Stellungnahme weiter. Er hoffe aber, dass mit der Initiative nun Rechtsklarheit geschaffen und den Krankenkassen der Nährboden "für ihre fortgesetzten Diffamierungskampagnen gegen die Ärzte" entzogen werde.
Im Übrigen werde Korruption von Ärzten schon heute berufsrechtlich sanktioniert, auch das Vertragsarztrecht verbiete Vorteilsnahme klar, betonte Montgomery.
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