Übergangsfrist bis zum 31.12.2028

Vagiflor Vaginalzäpfchen bleiben vorerst Medizinprodukt

Stuttgart - 26.04.2024, 16:45 Uhr

Probiotische Vaginalzäpfchen (Foto: Vagiflor)

Probiotische Vaginalzäpfchen (Foto: Vagiflor)


Ab Ende Mai dürfen probiotische Präparate, darunter auch Vaginalia mit lebenden probiotischen Inhaltsstoffen, nicht mehr als Medizinprodukte in den Verkehr gebracht werden, sie benötigen dann eine Zulassung als Arzneimittel. Für Vagiflor® Vaginalzäpfchen gilt allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2028. 

Präparate mit lebenden probiotischen Inhaltsstoffen fallen ab Ende Mai in den Geltungsbereich der Richtlinie über Human-Arzneimittel. Das heißt, sie dürfen nicht mehr als Medizinprodukte vertrieben werden, sondern benötigen eine Zulassung als Arzneimittel. Grundlage für die Neuregelung ist die Medical Device Regulation (MDR), EU 2017/745. Betroffen sind auch Vaginaltherapeutika mit lebensfähigen Milchsäurebakterien

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Wie die Firma Sanavita mitteilt, konnte allerdings für Vagiflor® Vaginalzäpfchen eine Übergangsfrist bis zum 31.Dezember 2028 erwirkt werden. Daher können Vagiflor® Vaginalzäpfchen mit lebensfähigen Milchsäurebakterien ohne Bedenken bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin vertrieben werden, heißt es. 

Auch von der Umstellung betroffen sind beispielsweise Vagisan ProbioFlora Milchsäure-Bakterien. Hier wurde der Wechsel zum Arzneimittel vollzogen, wie Hersteller Dr. August Wolff GmbH&Co.KG mitteilt. Die Döderlein-Produkte dürfen laut Hersteller GSK bis zum Ende der Haltbarkeit abverkauft werden. Hinsichtlich der Umstellung des Produkts könne man noch keine Details nennen. 


Deutsche Apotheker Zeitung
redaktion@daz.online


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