Späte Wirkung des ALBVVG

Zum 1. Februar entfallen viele Festbeträge für Kinderarzneimittel

Süsel - 25.01.2024, 09:15 Uhr

Der Preisdruck bei wichtigen Kinderarzneimitteln soll gelockert werden – in der Hoffnung, Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: AdobeStock / Pixel-Shot)

Der Preisdruck bei wichtigen Kinderarzneimitteln soll gelockert werden – in der Hoffnung, Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: AdobeStock / Pixel-Shot)


Am 1. Februar werden die Festbeträge für Arzneimittel zur Behandlung von Kindern in 41 Festbetragsgruppen aufgehoben. Einige dieser Festbeträge sind derzeit ohnehin schon ausgesetzt. Mit der Regelung wird eine Bestimmung des ALBVVG umgesetzt.

Das im Juli 2023 in Kraft getretene Lieferengpassgesetz (ALBVVG) soll die Versorgung mit Arzneimitteln durch viele einzelne Maßnahmen verbessern. Einige Neuerungen des Gesetzes gelten allerdings erst mit Verzögerung. In § 35 Abs. 5a SGB V wurde festgelegt, dass die Festbeträge für bestimmte Arzneimittel, „die auf Grund der zugelassenen Darreichungsformen und Wirkstärken zur Behandlung von Kindern notwendig sind“, aufgehoben werden. Dies soll erstmals zum 1. Februar 2024 geschehen.

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Dazu hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 27. Juli 2023 eine Liste mit Arzneimitteln erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Innerhalb von vier Monaten musste der GKV-Spitzenverband die Festbetragsaufhebung beschließen. Dies ist am 20. November 2023 geschehen und betrifft 472 Fertigarzneimittel in 41 Festbetragsgruppen.

Die Zusammenstellung orientiert sich an der WHO-Liste für unentbehrliche Kinderarzneimittel (WHO Model List of Essential Medicines for Children). Dazu gehören sowohl verschreibungspflichtige als auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus vielen Wirkstoffgruppen. Neben vielen Antibiotika, Asthmasprays, Ibuprofen und Paracetamol sind beispielsweise auch Ciclosporin, Imatinib, Lamotrigin, Levetiracetam und Spironolacton in einzelnen Konzentrationen betroffen. Für einige Arzneimittel auf der Liste sind die Festbeträge derzeit bereits ausgesetzt, doch es kommen nun weitere Produkte hinzu.

Neue Anreize erhofft

Für die Arzneimittel, deren Festbetrag aufgehoben wird, gilt dann ein neuer Basispreis, der 50 Prozent höher als der bisherige Festbetrag ist. Die dann möglichen höheren Preise sollen neue Anreize schaffen, Arzneimittel für Kinder in ausreichenden Mengen zu produzieren oder sogar neu auf den Markt zu bringen. Ob dafür nach Jahrzehnten mit Festbeträgen eine solche Maßnahme ausreicht, bleibt abzuwarten.

 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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