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Technische Anlage der KBV
So sieht das ausgedruckte E-Rezept aus
Je näher die Einführung des E-Rezepts rückt, umso deutlicher wird die in der Anfangsphase herausragende Bedeutung des ausgedruckten Zugangscodes für die E-Rezepte sein. In der jüngsten Fassung ihrer Technischen Anlage zum E-Rezept macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung nun detaillierte Angaben zum Layout des Ausdrucks und zu den diesbezüglichen Funktionen der Arztsoftware.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 28. April ihre „Technische Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung“ in der aktualisierten Version 1.07 veröffentlicht. Diese Anlage enthält detaillierte Vorgaben zu jeder einzelnen Information, die auf den künftigen E-Rezepten abbildet werden soll.
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Wesentliche Neuerungen in der jüngsten Fassung betreffen den auszudruckenden Zugangscode. Das rechtsgültige Rezept bleibt zwar als elektronisches Dokument in der Telematikinfrastruktur und der Ausdruck ist „nur“ ein Zugangscode. Doch auch für diesen Code steht nun genau fest, was die Arztsoftware wohin drucken muss und welche Angaben dort unbedingt gemacht werden müssen. Die Formulargestaltung ist wenig überraschend. Sie ähnelt den Entwürfen, die bereits seit Monaten mit kleinen Abwandlungen kursieren.
Eine Vorlage für alle Rezepttypen
Die Vorgaben für die Inhalte des E-Rezepts sollen auch für Privatrezepte, Unfallrezepte, Verordnungen zulasten von „Sonstigen“ Kostenträgern und den Sprechstundenbedarf gelten. Die Technische Anlage der KBV richtet sich primär an die Anbieter von Arztsoftware, die die Vorgaben bei der Programmierung berücksichtigen müssen. Dabei wird für jede einzelne Information auf dem künftigen E-Rezept genau festgelegt, wie die Angaben auf dem E-Rezept gemacht werden müssen. Nur so entsteht ein formal korrektes E-Rezept, das die Software akzeptieren darf. Dabei geht die Technische Anlage auch auf Varianten wie Rezepturen, Wirkstoffverordnungen, Freitextverordnungen und den Sprechstundenbedarf ein. Auch die bisher als Papierrezept nicht umgesetzten Mehrfachverordnungen werden berücksichtigt.
Layout und Funktionen für den Zugangscode festgelegt
Die neuen Vorgaben zum Zugangscode für E-Rezepte betreffen sowohl die Angaben auf dem Ausdruck als auch die Funktionen der Arztsoftware in diesem Zusammenhang. Da der Ausdruck selbst keine gültige Verordnung ist, muss er nicht alle Informationen enthalten, und er wird nicht vom Arzt unterschrieben.
Während auf einem E-Rezept immer nur ein Arzneimittel verordnet werden kann, muss der Ausdruck die Daten für bis zu drei E-Rezepte für einen Versicherten umfassen können. Auf dem Ausdruck müssen die bis zu drei 2D-Codes für die einzelnen Verordnungen und ein weiterer 2D-Code als Sammelcode für alle Codes des Blatts an festgelegten Positionen aufgedruckt werden. Die Einzelcodes sollen Quadrate mit 2,8 cm Kantenlänge, der Sammelcode ein Quadrat mit 5 cm Kantenlänge sein. Die Positionen der Codes liegen außerhalb der üblichen Faltlinien, um so möglichst eine Beschädigung zu vermeiden. Das Blatt muss im Format DIN A5 oder DIN A4 ausgedruckt werden können.
Verordnungsinformationen im Klartext
Der Name und das Geburtsdatum des Versicherten, der Name und die Telefonnummer des Arztes sowie das Ausstellungsdatum werden als Klartext gedruckt. Dazu kommen die wichtigsten Angaben zu den verordneten Arzneimitteln. Im „Normalfall“ sind dies Handelsname, Anzahl der Packungen, Pharmazentralnummer, Aut-idem-Angabe und bei Bedarf die Information über eine Mehrfachverordnung. Bei Wirkstoffverordnungen sind es Wirkstoffname, Stärke, Einheit und Anzahl der Packungen, bei Rezepturen der Hinweis „Rezeptur“ und ein Rezepturname, bei Freitextverordnungen nur der Freitext und in allen Fällen bei Bedarf die Information über eine Mehrfachverordnung. Der Ausdruck soll standardmäßig in Zwölf-Punkt-Schrift, bei längerem Text mindestens in Zehn-Punkt-Schrift erfolgen. Mit diesen detaillierten Festlegungen unterstreicht nun auch die KBV die absehbare große Bedeutung der ausgedruckten Codes. Ohne diese Zugangscodes wird das E-Rezept nicht in die Praxis starten können.
10 Kommentare
E-Rezept
von Konrad Hinsberg am 05.05.2021 um 23:04 Uhr
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Alles wird gut und digital ....endlich
von Martina Steindorf am 05.05.2021 um 22:35 Uhr
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AW: Alles wird gut und digital ....endlich
von Thomas Kerlag am 06.05.2021 um 10:19 Uhr
E-Rezept Formfehler / unklare Verordnung
von Diema am 05.05.2021 um 18:41 Uhr
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Raten sie mal...
von Hummelmann am 05.05.2021 um 18:27 Uhr
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AW: Raten sie mal
von Danielle Bohatschek am 06.05.2021 um 20:32 Uhr
E-Rezept
von Breiter am 05.05.2021 um 14:05 Uhr
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AW: E-Rezept
von Heinz-Guido Grochulla am 05.05.2021 um 16:02 Uhr
LOL
von Karl Friedrich Müller am 05.05.2021 um 11:04 Uhr
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AW: LOL
von H. Guido Grochulla am 05.05.2021 um 15:57 Uhr
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