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BfArM hebt Regeln für Hydroxychloroquin auf

Stuttgart - 08.07.2020, 12:30 Uhr

Künftig gelten die Verordnungsauflagen zu Hydroxychloroquin nicht mehr. (s / Foto: imago images / PanoramiC)

Künftig gelten die Verordnungsauflagen zu Hydroxychloroquin nicht mehr. (s / Foto: imago images / PanoramiC)


Im April „beschränkte“ das BfArM Hydroxychloroquin, massiver Off-Label-Gebrauch sollte dadurch verhindert werden. Damals war die Hoffnung, Hydroxychoroquin könnte bei COVID-19 helfen. Nun hebt die Behörde die Regeln wieder auf, da eine ausreichende Menge an Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar ist.

Im April informierte das Bundeinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass Hydroxychloroquin-haltige Arzneimittel ambulant nur noch in bestimmten Indikationen und unter Angabe dieser verordnet werden sollen. Das galt sowohl für Rezepte zulasten der GKV als auch für Privatverordnungen und für Hydroxychloroquin für den Eigengebrauch nach Vorlage eines Arztausweises. Das BfArM wollte dadurch verstärkten ambulanten Off-Label-Gebrauch von Hydroxychloroquin verhindern. Der Grund: Zu Beginn der Corona-Pandemie kam die Hoffnung auf, dass Hydroxychloroquin vielleicht bei COVID-19-Erkrankungen helfen könnte.

Die Nachfrage stieg enorm. Das BfArM fürchtete, dass auf Hydroxychloroquin angewiesene Patienten sodann ihr Arzneimittel in den zugelassenen Indikationen nicht mehr bekommen könnten. Auch Apotheker sollten darauf achten, dass Hydroxychloroquin nur in den Indikationen

  • rheumatoide Arthritis
  • juvenile idiopathische Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • Malariaprophylaxe und -therapie

verordnet wird. Zudem wurde eine Mengenbeschränkung je Verordnung festgelegt. Seither gab es viel Wirbel um den Wirkstoff, nach aktueller Datenlage scheint Hydroxychloroquin bei Corona-Erkrankungen nicht zu helfen.

Ausreichend verfügbar

Nun hat sich offenbar auch der „Run“ auf das Malariamittel beruhigt. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert, dass das BfArM seine im April bekanntgegebenen Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln aufgehoben hat. Nach Überprüfung aller dem BfArM vorliegenden Informationen komme das Bundesinstitut zu dem Schluss, dass sich die Versorgungslage stabilisiert hat. Nach Einschätzung des BfArM ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Menge an Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln für ärztliche Verschreibungen gemäß den zugelassenen Indikationen verfügbar ist.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Chloroquin wirkt!?

von Paul am 09.07.2020 um 10:46 Uhr

In Frankreich wird das Hydrxychloroquin bei Corona vom Professor Raoultbverwendet und wirkt! Es gibt weniger Todesfälle in Réanimation wenn man es früh genug nimmt. Es gibt ein riesen Wirbel in Frankreich und die ganze Politik ist befangen.
Die Pharma Lobbies wollen ein Impfstoff, damit lässt so Kohle machen. Hydrxychloroquin ist denen zu billig...

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