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Eucerin, Avène, Vichy und Co.
Apothekenkosmetik-Hersteller wollen ihre Ware nicht bei Douglas sehen
Douglas hatte es in der Pressmitteilung zur Eröffnung des neuen Store-Konzepts „Douglas Pro“ angekündigt: Das Angebot werde abgerundet durch ausgewählte Apothekenkosmetik. Was genau damit gemeint war, lässt sich nun im Online-Shop bestaunen. Unter der Rubrik „Pharma Beauty“ finden sich mit Vichy, La Roche Posay, Eucerin, Avène, Lierac und SkinCeuticals namhafte Apothekenmarken – zum Leidwesen der Hersteller.
Douglas-Chefin Tina Müller soll informierten Kreisen zufolge die großen Player der Apothekenkosmetik-Industrie im Vorfeld des Starts von Douglas Pro kontaktiert und überwiegend Absagen erhalten haben. Dennoch hatte Douglas angekündigt, dass man in dem auf hochwertige Kosmetik und spezielle Nahrungsergänzungsmittel sowie Beautybehandlungen ausgelegten Store auch „ausgewählte Apothekenkosmetik“ anbieten wolle. Ausgewählt hat man dabei offensichtlich die Großen, das verrät der Blick in den Online-Store. Unter der Rubrik „Pharma-Beauty“ finden sich Produkte von Vichy, La Roche Posay, Eucerin, Avène, Lierac, SkinCeuticals und Caudalié. Auf welchem Wege kommen sie da hin? Pierre Fabre, der Hersteller von Avène, erklärt gegenüber DAZ.online, das nicht zu wissen. Wie es bei hochwertigen, stark nachgefragten Gütern nicht selten der Fall sei, würden über den sogenannten Graumarkt die von Herstellern autorisierten und anvisierten Vertriebswege umgangen. „Ich möchte Ihnen versichern, dass das Unternehmen Pierre Fabre dieses Vorgehen nicht unterstützt“, erklärt der Vertriebsleiter in einer Stellungnahme
Wir halten an der Firmenphilosophie unseres Gründers und Apothekers Pierre Fabre fest und verkaufen Avène nur an Apotheken oder den pharmazeutischen Großhandel. Die Marken aus dem Hause Pierre Fabre inklusive der Marke Avène sind aus gutem Grund apothekenexklusiv und entsprechend gekennzeichnet. Durch Ihre Beratung in der Apotheke wird den Kunden das am besten geeignete Produkt angeboten. Daran halten wir auch zukünftig fest!“
Pierre Fabre setzt auf Selektivverträge
Um diese Apothekenexklusivität zukünftig auch rechtlich durchsetzen zu können, hat Pierre Fabre seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst, wie das Unternehmen gegenüber DAZ.online erklärt. Die Einführung dieser Selektiv-Bedingungen diene „dem Schutz unserer Verbraucher, unseres Markenauftritts und unserer autorisierten Vertriebspartner vor unlauterem Wettbewerb“, so Pierre Fabre. Durch diese neue Vertriebsstruktur wolle man in Zukunft sicherstellen, dass die Produkte nur von Fachhändlern vertrieben werden, die dem qualitativen Standard und dem Beratungsbedarf der Produkte gerecht werden. Ein Vertrieb durch beispielsweise Drogerien und Discounter, der mit dem Ansehen der Produkte nicht vereinbar sei, solle auch im Interesse der Partner vermieden werden, heißt es in der Stellungnahme.
L’Oréal: Wir haben uns klar gegen eine Präsenz bei Douglas ausgesprochen
Alexander Freier, Geschäftsführer Vertrieb bei L’Oréal Cosmétique Active, erklärt auf Nachfrage von DAZ.online, dass man keine Produkte der Marken von L’Oréal Cosmétique Active, dazu gehören Vichy, La Roche-Posay und SkinCeuticals, an Douglas geliefert habe und der Verkauf im Store und online ohne Zustimmung erfolge. Ganz im Gegenteil: Man habe sich klar gegen eine Präsenz bei Douglas ausgesprochen.
Die Marken von L’Oréal Cosmétique Active sind und bleiben selektive Dermokosmetikmarken, die on- und offline ausschließlich über vertraglich autorisierte Partner vertrieben werden. Hierbei ist für uns essentiell, den Schutz des Apothekenkanals und insbesondere die Sicherstellung der Beratungsqualität unserer Marken zu gewährleisten. Daher müssen alle europäischen Kunden die Kriterien unseres selektiven Distributionsvertrages zu 100 Prozent einhalten. Hierzu zählt unter anderem ein Dermatologe oder ein Apotheker vor Ort im stationären Geschäft und online als verpflichtendes Kriterium.
Keine Proben und Tester für Douglas
Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass man grundsätzlich weiter alle Möglichkeiten nutze, um Graumarkt – und ein solcher sei der nicht autorisierte Vertrieb bei Dougals – zu unterbinden. „Bereits in der Vergangenheit sind wir erfolgreich gegen Grauhändler vorgegangen“, so das Unternehmen. Zudem liefere man Douglas keinerlei Materialien zur Abverkaufs- oder Beratungsunterstützung wie Proben, Tester, Schulungen und dergleichen mehr. Die Apothekenpartner hingegen unterstütze man aktuell besonders intensiv in ihren Abverkaufs- und Beratungsinitiativen.
Beiersdorf spürt Vetragsbrüchen nach
Auch Beiersdorf setzt auf Selektivvereinbarungen, um dem Graumarkt beizukommen. Vor drei Monaten hatte Beiersdorf in die Apothekenverträge eine Klausel eingefügt, dass „die Eucerin®-Produkte zukünftig zwingend in unmittelbarer Nähe, d.h. im räumlichen Umfeld innerhalb eines Verkaufsraums/Offizin zu den apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu platzieren“ seien. Damit wollte das Hamburger Unternehmen nicht etwa die Apotheker dazu nötigen, Eucerin® in die Sichtwahl zu stellen, sondern den selektiven Vertriebskanal Apotheke und Großhandel stärken.
Doch auch Eucerin findet sich im neuen Douglas-Store ebenso wie in Drogeriemärkten. Eine direkte Belieferung dieser Händler durch Beiersdorf erfolgt nicht“, so das Hamburger Unternehmen. Die „schwarzen Schafe“ sind laut dem Kosmetikkonzern anhand von technischen Daten wie etwa den Chargennummern zu identifizieren: „Beiersdorf kontrolliert die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit hohem technischen Aufwand. Es gelingt immer häufiger, Vertragsbrüche festzustellen. In diesen Fällen erfolgt unter anderem ein sofortiger Belieferungsstopp, eine Kündigung des Vertrages, sowie gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte.“
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L’Oréal verzichtet auf Werbeclaim „apothekenexklusiv“
Was das für die Firma für Folgen haben kann, außer dass die Apotheker sauer sind, zeigt das Beispiel von L’Oréal. Das Unternehmen hat sich entschieden, auf die Bewerbung mit der Bezeichnung „apothekenexklusiv“ zu verzichten, allerdings nicht so ganz freiwillig. In einem Rechtsstreit, angezettelt vom Mitbewerber Beiersdorf, war in erster Instanz entschieden worden, dass die Bezeichnung irreführend ist, da die Vichy-Produkte Neovadiol, Normaderm und Idealia regelmäßig auch außerhalb von Apotheken erhältlich sind (Az.: 327 O 90/16). Der Entscheidung der ersten Instanz hätte ein langer Rechtsstreit folgen können – und tatsächlich hatte L’Oréal zunächst Rechtsmittel eingelegt. Doch nach Informationen von DAZ.online entschied sich der Kosmetik-Hersteller, den Klageweg aufzugeben und in Zukunft auf die Bewerbung mit der Bezeichnung „apothekenexklusiv“ zu verzichten.
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