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Blaue Hand kennzeichnet künftig Schulungsmaterial
Seit dem heutigen Mittwoch gibt es die „Blaue Hand“. Sie kennzeichnet behördlich angeordnete und genehmigte Schulungsmaterialien. Das auffällige und eindeutige Logo soll eine Abgrenzung von behördlichen Arzneimittelinformationen zu Firmenbroschüren schaffen und eine Verwechslung mit Werbeprospekten ausschließen.
Wird heutzutage ein Arzneimittel zugelassen, ist immer auch ein zugehöriger Risiko-Management-Plan fester Bestandteil. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die 16. AMG-Novelle vom Oktober 2012. Ein Risiko-Management-Plan sieht unter Umständen behördlich angeordnetes Schulungsmaterial vor. Das ist der Fall, wenn eine sachgerechte Anwendung des Arzneimittels zusätzliche Informationen voraussetzt, die über die in der Gebrauchs- und Fachinformation enthaltenen Hinweise hinausgehen.
Ab 1. Dezember ist dieses behördlich abgesegnete Schulungsmaterial nun durch das Logo der blauen Hand gekennzeichnet. Darauf einigten sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit der Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker sowie den pharmazeutischen Unternehmen.
„Blaue Hand“ als Schutz vor der Mülltonne
Das Schulungsmaterial richtet sich sowohl an medizinisches Fachpersonal als auch an Patienten. Die auffällige Kennzeichnung mit der blauen Hand soll gewährleisten, dass wichtige Informationen zur Anwendung eines Arzneimittels die Zielgruppe zuverlässig erreichen und verhindern, dass diese in der Papierflut von Herstellerprospekten und -reklame übersehen wird. Optisch ist das neue „Warnsymbol“ der bereits seit langer Zeit etablierten „Roten Hand“ nachempfunden, welche über sicherheitsrelevante Aspekte zu einem Arzenimittel informiert.
Die blaue Hand finden Patienten und Fachkreise künftig sowohl auf dem Umschlag als auch auf dem Schulungsmaterial.
Sowohl das BfArM als auch das PEI stellen auf ihrer Homepage die offiziellen Schulungsmaterialien zum Download zur Verfügung.
Eine stets aktualisierte tabellarische Übersicht zu den behördlich genehmigten Schulungsmaterialien finden Sie ab 2017 auch in der Printausgabe der DAZ.
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