EU-Parlament

Schärferes Exportverbot für Giftspritzen

Straßburg - 04.10.2016, 15:00 Uhr

In der Europäischen Union hält man nichts von Todesstrafe und Folter.  (Foto: blickwinkel / picture alliance)

In der Europäischen Union hält man nichts von Todesstrafe und Folter.  (Foto: blickwinkel / picture alliance)


Die USA werden nach dem Willen der EU-Abgeordneten künftig noch schwieriger an Arzneimittel zur Vollstreckung der Todesstrafe kommen. Das Europaparlament verschärfte am heutigen Dienstag Exportverbote und -beschränkungen für Produkte, die für Hinrichtungen oder zur Folter verwendet werden können.

Neue EU-Vorschriften für den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe und zur Folter verwendet werden könnten, standen am 4. Oktober im Europäischen Parlament zur Diskussion und Abstimmung. Nun haben die Abgeordneten ein weitergehendes Verbot von Vertrieb und Durchfuhr von Ausrüstung durchgesetzt, die zur grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung von Menschen in Drittländern verwendet wird.

„Die Todesstrafe und Folter zu verbieten, sind wichtige Ziele der europäischen Handels- und Außenpolitik und es ist uns wichtig, dass die EU-Unternehmen zu solchen Praktiken nichts beitragen“, erklärte die zuständige Berichterstatterin, die niederländische EU-Abgeordnete Marietje Schaake, vor der Abstimmung. Die neuen Gesetze seien stärker und flexibler, so dass die EU schnell auf Änderungen und die Entwicklung neuer Technologien reagieren könne. „Wir praktizieren in Europa, was wir predigen“, sagte Schaake. Nach der EU-Grundrechtecharta darf niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden.

Antifolter-Verordnung überarbeitet

Die Europäische Union überarbeitete damit ihre Antifolter-Verordnung von 2005. Diese verbietet die Ausfuhr von Gütern, die außer zum Zwecke der Folter keine praktische Verwendung haben. Das sind zum Beispiel, elektrische Stühle, automatische Injektionssysteme oder Daumenschrauben. Zudem sieht sie eine Handelskontrolle von Gütern vor, die für andere Zwecke konzipiert wurden, aber zur Vollstreckung der Todesstrafe und zur Folter verwendet werden könnten. Darunter fallen unter anderem bestimmte Betäubungsmittel, die in tödlichen Injektionen verwendet werden.

Doch die Verordnung wurde wegen ihrer Lücken kritisiert. Es gab Schlupflöcher für den Handel, die Vermittlung oder Werbung für die geächteten Güter. Im Jahr 2014 legte die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der Verordnung vor. Der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments hat mehrere Änderungsanträge für weitere Handelsbeschränkungen vorgeschlagen. Die meisten von ihnen sind im nun gefundenen Kompromiss enthalten.

Unter anderem soll es nun ein Marketing- und Werbe-Verbot geben. Zudem kann die EU-Kommission neue Produkte künftig schneller in die Liste verbotener oder kontrollierter Substanzen aufnehmen. Die Regeln seien nun „zukunftssicher“, sagte Schaake.

Erst im Mai hatte der Pharmariese Pfizer angekündigt, den Einsatz seiner Medikamente bei Exekutionen verhindern zu wollen. Dies hatten zuvor schon so viele Unternehmen getan, dass US-Behörden kaum mehr legal an Medikamente für die tödlichen Injektionen herankommen.  


dpa / DAZ.online
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