Gesundheitspolitik

Wunschliste für die Bundestagswahl

ABDA legt Kernpositionen vor / Apotheke vor Ort sichern, stabilisieren und stärken

cha | In gut drei Monaten findet die Bundestagswahl statt, und bevor der Wahlkampf in seine heiße Phase startet, hat die ABDA ein Papier mit ihren Kernpositionen zur Wahl vorgelegt.

Ihre Forderungen teilt die ABDA auf drei Kernpositionen auf. An erster Stelle steht die Stabilisierung der bestehenden Versorgungsstrukturen. Die flächendeckende, wohnort- und zeitnahe Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort habe „während der Pandemie sehr verlässlich funktioniert“, heißt es einleitend. Konkret genannt werden die Herstellung von Desinfektionsmitteln, die Verteilung von Schutzmasken, Testungen der Bürger sowie die Verteilung von Impfstoffen. „Die freiberuflich geführten Apotheken vor Ort werden besonders wegen ihrer Expertise, ihres niedrigschwelligen Zugangs und ihrer sozialen Funktionen in Gesundheitsfragen geschätzt und gebraucht. Dieser bewährte Dreiklang ist unersetzbar und muss über eine entsprechende Honorierungssystematik dauerhaft sichergestellt werden“, lautet die Kernforderung. An den bestehenden Regelungen zum Fremd- und Mehrbesitzverbot sei zwingend festzuhalten, die freie Apothekenwahl müsse vor den Bestrebungen einzelner Markt­teilnehmer, Patientenströme zu lenken, geschützt werden. Zudem sei mit Blick auf Europa auf den Erhalt der Subsidiarität im Gesundheitswesen zu achten.

Die zweite Kernposition lautet: „Der Trivialisierung von Arzneimitteln entschieden entgegenwirken.“ Bewährt habe sich die Bindung des Arzneimittels an den Vertriebsweg der eigenverantwortlich, frei- und heilberuflich von Apothekern geführten Apotheke, flankiert durch einheitliche Abgabepreise und eine Fokussierung auf den Leistungs- und Qualitäts- anstelle eines Preiswettbewerbs. „Diese Instrumenta­rien sind zu stärken. Auf ihre Einhaltung ist konsequent zu achten“, heißt es weiter. Dagegen müsse man Entwicklungen, die einer Trivialisierung des Arzneimittels förderlich sind, entschieden entgegenwirken. „Dazu gehören der Aufwuchs von (im grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel agierenden) Kapitalgesellschaften, die lediglich auf lukrative Versorgungssegmente und auf Umsatzkonzentration fokussieren, oder Vertriebskonzepte, die Arzneimittel unter Missachtung von Risiken und unter Verzicht auf Patienten­ansprache und -beratung auf einen möglichst günstigen Preis redu­zieren.“ Ebenfalls erhoben wird in diesem Zusammenhang die Forderung, zur Vorbeugung von Versorgungsengpässen die erweiterten Austauschmöglichkeiten durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in den Apotheken beizubehalten.

Apotheke unterstützt Kunden bei der Digitalisierung

Im dritten Punkt geht die ABDA auf den Nutzen der Vor-Ort-Apotheken für die Gesellschaft ein. Es sei Aufgabe der Apotheker, die Menschen bei der Nutzung digitaler Instrumente wie dem E-Rezept oder der E-Patientenakte kompetent zu unterstützen. „Apotheken fügen die wichtige Präsenz vor Ort mit modernen digitalen Prozessen zu einer vollversorgenden Einheit zusammen. Die Digitalisierung ist in den Apotheken vor Ort ein willkommenes Instrument zur Verbesserung der Beratung der Patienten, der Organisation der Betriebsabläufe und der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung“, heißt es. Präsenz vor Ort in Verbindung mit digitalen Prozessen und digitalen Angeboten seien kein Widerspruch, sondern das moderne Gesicht der Apotheke vor Ort. Sie sei bei allen digital gestützten Interaktionen stets ein „sicherer Hafen“ für die Patienten. |

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