DAZ aktuell

Gericht bestätigt pDL-Schiedsspruch

Klagen des GKV-Spitzenverbandes und der KV Hessen abgewiesen

ks | Apotheken dürfen auch weiterhin alle fünf pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) anbieten und abrechnen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in der vergangenen Woche die Klagen des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen gegen den hierzu ergangenen Schiedsspruch abgewiesen. (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 23. Oktober 2024, Az. L 4 KR 254/22 KL und L 4 KR 289/22 KL)

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der DAZ zugänglich.

Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein:

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber DAZ-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt für unsere Online-Inhalte: Darüber hinaus können Sie als registrierter Nutzer bereits beantwortete Fragebögen einsehen, sich einen Überblick über Ihre bereits bei uns erworbenen Zertifikate verschaffen und diese bei Bedarf erneut ausdrucken.

Jetzt registrieren

Noch kein DAZ-Abonnent?

Ihre Vorteile

  • Online-Zugriff auf alle Artikel
  • 8 Ausgaben der DAZ
  • 4 Ausgaben der PTAheute
  • LorryBag als Willkommensgeschenk

Nur innerhalb Deutschlands.