DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Achtung, ein Impfstoff!

Vorgaben zur Prüfpflicht berücksichtigen

Die Verordnung von Impfstoffen wirft in Apotheken häufig Fragen auf. Basierend auf den Impfempfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts) ist der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemein­samen Bundesausschusses (G-BA) zu entnehmen, welche Impfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet und abgegeben werden können. In dieser Anlage werden Standardimpfungen (Grundimmunisierung/Auffrischungsimpfungen/Reiseimpfungen bei beruflich bedingten Reisen/Indikationsimpfungen) aufgeführt. Dabei handelt es sich um Pflichtleistungen der GKV.

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