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Irreführende Preisangaben kein Einzelfall

Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Ordnungsgeldbeschluss gegen DocMorris

ks | Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einen gegen DocMorris ergangenen Ordnungsgeldbeschluss bestätigt: Weil der Versender nach wie vor mit aus Sicht des Gerichts irreführenden Streichpreisen wirbt, soll er 50.000 Euro zahlen. (OLG Stuttgart, 03.12.2024, Az: 2 W 26/24)

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