DAZ aktuell

Unterlagen bis 2028 aufbewahren

Neue Corona-Test-Verordnung

ks | Seit Donnerstag vergangener Woche gelten eine neu gefasste Corona-Impfverordnung und -Testverordnung. Das Wesentliche daran: Die Verordnungen, die zum Jahresende außer Kraft treten sollten, wurden bis Ende 2028 verlängert.

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