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Gesundheitspolitik
Rechtsform e. K. ist „von gestern“
Verband innovativer Apotheken fordert die Apotheken-GmbH
Einen knappen Monat nach dem Apotheken-Protesttag am 14. Juni ist man beim Verband innovativer Apotheken (via) noch immer beflügelt – und setzt auf Veränderungen. So spricht sich via in einer aktuellen Pressemitteilung dafür aus, dass Apotheken zukünftig auch als GmbH geführt werden können. Diese Überlegungen hatte im vergangenen Mai der Bundesverband der Versorgungsapotheken (BVVA) angestoßen. Auch bei via ist man überzeugt: Die Unternehmensform e. K. sei „von gestern“. Als Grund nennt via, es sei für viele Jungunternehmer:innen ein „No-Go“, für den „durch höheren Packungsdurchschnitt gestiegenen Umsatz in Millionenhöhen unternehmerisch vollumfänglich alleine zu haften“. Voraussetzung für die Reform sei aber, dass nur Apotheker:innen Gesellschafter:innen sein dürfen. So schwebt es auch dem BVVA vor, der seine keinesfalls unumstrittene Idee von der Berliner Rechtsanwältin Constanze Püschel hat ausarbeiten lassen und nun zur Diskussion stellt.
Rahmenvertrag kündigen: „Zeitpunkt ideal“
Darüber hinaus ruft via die ABDA auf, „nicht kleinteilig zu verhandeln, sondern den Rahmenvertrag zu kündigen“. Wegen des „derzeitigen Rückenwindes“ nach den Protesten sei der Zeitpunkt „ideal“. Der Verband greift damit eine Forderung auf, die er seit längerer Zeit in Anschlag bringt und auch vor dem Protesttag formuliert hatte – und erneuerte auch nochmals seine diesbezügliche Kritik an der Standesvertretung. Die Bedenken, die ABDA-Kommunikationschef Benjamin Rohrer verbreite, teilt via nicht. „Der neue Mut muss sich auch am Verhandlungstisch zeigen!“ Rohrer hatte vor etwaigen Schritten gewarnt.
Volle Unterstützung für die ABDA gibt es dagegen in Sachen Honorarerhöhung: „An der 12 Euro-Marke plus 3 Prozent darf nicht gerüttelt werden!“ Vor allem bei den Hochpreisern sei ansonsten eine Belieferung nicht mehr darstellbar.
Darüber hinaus fordert via bei den Kammerbeiträgen eine Entlastung „entweder durch Umstellung auf Packungszahlen oder durch Deckelung“. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf Hamburg, wo das bereits umgesetzt ist, oder Hessen, wo dies als Rückzahlung getätigt wird. |
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