Retaxfall des Monats

Achtung Anbruch!

Fertigarzneimittel in Rezepturen nur anteilig berechnen?

Die Frage, wie Apotheken mit Anbrüchen umgehen sollten, die bei der Rezepturherstellung unweigerlich entstehen, erreicht das DAP häufig. In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist eigentlich unmissverständlich festgehalten, dass der Apotheke die Abrechnung solcher Anbrüche erlaubt ist, dennoch wird dies von Krankenkassen immer wieder anders umgesetzt. | DAP

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