Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Retax wegen Nichtabgabe von Rabattarzneimittel

Austausch auf ein rabattiertes Mometason-Nasenspray

Bekanntermaßen müssen Apotheken nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags vorrangig Rabattarzneimittel abgeben. Die Nicht­abgabe eines Rabattarzneimittels muss dokumentiert werden, und wenn dies unterlassen wird, folgt in der Regel eine Retax. Doch nicht in jedem Fall ist der Austausch auf ein Rabattarzneimittel zulässig. Dies sollte nicht nur den Apotheken, sondern auch den Krankenkassen bekannt sein, damit keine unberechtigten Retaxationen ausgesprochen werden, die für alle Beteiligten einen deutlichen und unnötigen Mehraufwand verursachen.

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