Retaxfall des Monats

Rabattarzneimittel richtig auswählen

Auch auf die Indikationen achten!

Nach § 11 des Rahmenvertrags müssen Apotheken vorrangig rabattierte Arzneimittel abgeben. Daher ist es richtig und wichtig, immer auf mögliche Rabattarzneimittel der entsprechenden Krankenkasse zu achten, da es bei Nichtabgabe des Rabattarzneimittels in der Regel zu einer Retaxation kommt. Doch ist die Abgabe des Rabattarzneimittels auch immer die richtige Wahl? In einem Fall, den uns eine Apotheke schilderte, wies das Abrechnungszentrum darauf hin, dass ein Rabattarzneimittel abzugeben sei – die Apotheke war aber anderer Meinung. Und nun?

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