Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Import oder Original?

Eine Frage der Wirtschaftlichkeit

DAP | Nach § 12 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sind alle Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten verpflichtet (Wirtschaftlichkeitsgebot). Ob Ärzte das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten, wird anhand gesetzlich vorgeschriebener Wirtschaftlichkeitsprüfungen­ kontrolliert. Apotheken müssen die Vorgaben des Rahmenvertrags bzw. der jeweiligen Arzneilieferverträge einhalten und können bei unwirtschaftlicher Versorgung eine Retaxation durch die Krankenkasse erhalten. Dass die vertragliche Definition des Begriffs „unwirtschaft­liche Importe“ überfällig war, zeigt der folgende Fall.

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