Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Dronabinoltropfen-Herstellungsset retaxiert

Zeitersparnis für die Apotheke wird nicht berücksichtigt

DAP | Seit März 2017 sind Cannabis und Cannabis-haltige Zubereitungen unter bestimmten Voraus­setzungen zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Bei der Herstellung von Rezepturen auf Basis von Cannabinoiden, z. B. öligen Dronabinol-Tropfen, kommt es jedoch immer wieder zu Differenzen, wenn die Apotheke ein Herstellset abrechnet. Im folgenden ­Retaxfall beharrt die Prüfstelle auf der Taxierung nach Hilfstaxe.

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