Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Gleiche N-Bezeichnung = gleiche Packungsgröße!

Oder nur, wenn es für die Kasse wirtschaftlich ist?

Schon im Jahr 2009 hatte die AOK einen Rabattvertrag für Omeprazol über N1-Größen mit 15 Stück, N2 mit 28 Stück, N3 mit 56 Stück und N3 mit 98 Stück abgeschlossen. Dies führte letztlich dazu, dass bei Verordnungen anderer Hersteller über 30, 50, 60 oder 100 Stück nicht gegen die rabattierten Präparate mit abweichender Stückzahl ausgetauscht werden durfte. Auch jetzt noch kommt es wegen identischer Packungsgrößen mit unterschied­licher Stückzahl zu Problemen.

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