Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Teures Hilfsmittel

Retaxierung einer Notfallversorgung

DAP |  Für die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen eines Akut­bedarfes bzw. im Notdienst gibt der Rahmenvertrag über die Arznei­mittelversorgung klare Handlungs­anweisungen. Er erlaubt in diesen Sonderfällen beispielsweise die Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln mit entsprechender Dokumentation. Diesbezüglich gibt es offensichtlich bei der Versorgung mit Hilfsmitteln Nachholbedarf.

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