Foto: DAZ/Sket

Retaxfalle der Woche

Tücken des Entlassrezepts

Auch die kurze Gültigkeitsdauer beachten

DAP |  Seit dem 16. März 2016 ist es amtlich: Klinikärzte sind nun berechtigt, Rezepte im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements auszustellen, um eine übergangs­lose Versorgung von Patienten bei der Entlassung aus einer stationären Behandlung sicherzustellen. Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke müssen einige Details beachtet werden, vor allem zur verkürzten Gültigkeitsdauer und der Größe der zu verordnenden Packung.

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