Foto: © Bundesverfassungsgericht | Darius Ramazani Photography, Berlin

Hintergrund

Die Selbstverwaltung hat sich historisch bewährt

Der Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts im Interview mit der DAZ

In letzter Zeit gab es einige Verfassungsbeschwerden, auf die Apotheker mit besonderem Augenmerk schauten. Etwa jene gegen das Urteil des Bundessozialgerichts zu Nullretaxationen bei der Nichtbeachtung von Rabattverträgen. Sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Nun warten vor allem die Zytostatika-herstellenden Apotheken, wie das höchste deutsche Gericht über die Verfassungsbeschwerde gegen das Bundessozialgericht-Urteil zu den AOK-Zyto-Ausschreibungen in Hessen entscheiden wird – auch hier geht es um Nullretaxationen, allerdings in ganz anderen finanziellen Dimensionen als im Musterstreit zu den Rabattverträgen. Spannend sind auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter – dabei kann es auch um die Frage gehen, was der Gemeinsame Bundesausschuss darf. Doch wie arbeitet das Bundesverfassungsgericht eigentlich? Und wie kommt es, dass es Verfassungsbeschwerden generell so schwer haben? Darüber und über die Frage, ob der Gemeinsame Bundesausschuss besser organisiert werden könnte, sprach DAZ-Redakteurin Kirsten Sucker-Sket mit dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Ferdinand Kirchhof.

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