Foto: DAZ/Sket

Retaxfall der Woche

Bestätigung der Bestätigung?

Bei Hilfsmittelrezepten ist besondere Vorsicht geboten

DAP |  Bezüglich der Abrechnung von Hilfsmittelrezepten sind spezielle Vorgaben zu beachten. So muss das Feld „7“ angekreuzt, neben dem verordneten Hilfsmittel eine Diagnose und gegebenenfalls auch ein Versorgungszeitraum vermerkt sein. Darüber hinaus erhält die versorgende Apotheke nur dann ihre Vergütung, wenn die versicherte oder eine berechtigte Person den Empfang des Hilfsmittels bestätigt. Dass die Empfangsbestätigung ­Anlass zu Beanstandungen geben kann, zeigt der folgende Retaxfall.

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