Foto: DAZ/Sket

Stempel statt eigenhändig

Wird die Arztunterschrift zur Retaxgefahr?

DAP | In Zusammenhang mit den seit 1. Juli 2015 gültigen neuen ­Vorschriften der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zur erforderlichen Angabe des ­Arztvornamens und der Telefonnummer, sind auch andere Vorschriften der AMVV stärker in den Blick geraten – unter anderem die Arztunterschrift per Stempel.

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