Foto: DAZ/Sket

Aut-idem-Kreuz wirkungslos?

Retax einer „herstellerneutralen“ Verordnung

DAP | Das Setzen eines Aut-idem-Kreuzes ist in der Regel nur sinnvoll, wenn die Verordnung des gewünschten Arzneimittels eindeutig ist, d. h. die genaue Bezeichnung des Präparates auf dem Rezept genannt wird. Vor allem bei generischen Präparaten ist dabei die Nennung des Herstellers erforderlich. Der folgende Retaxfall zeigt, dass auch eine namentliche Verordnung ohne Herstellername eindeutig sein kann.

Liebe Leserin, lieber Leser, dieser Artikel ist nur für Abonnenten der DAZ zugänglich.

Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten ein:

Sie haben noch keine Zugangsdaten, sind aber DAZ-Abonnent?

Registrieren Sie sich jetzt für unsere Online-Inhalte: Darüber hinaus können Sie als registrierter Nutzer bereits beantwortete Fragebögen einsehen, sich einen Überblick über Ihre bereits bei uns erworbenen Zertifikate verschaffen und diese bei Bedarf erneut ausdrucken.

Jetzt registrieren

Noch kein DAZ-Abonnent?

Ihre Vorteile

  • Online-Zugriff auf alle Artikel
  • 8 Ausgaben der DAZ
  • 4 Ausgaben der PTAheute
  • LorryBag als Willkommensgeschenk

Nur innerhalb Deutschlands.