Foto: DAZ/Sket

Rabattverträge für die Rezeptur?

Rezepturretax wegen Nichtver­wendung von Rabattarzneimitteln

DAP | Durch den Kontrahierungszwang, der auch die Pflicht zu Rezepturanfertigungen umfasst, darf die Apotheke keine Rezepturherstellung aus betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen. Dabei ist die Rezepturherstellung für Apotheken zunehmend mit Problemen verbunden. Der Aufwand für Rezepturanfertigungen ist mit der stark erweiterten Herstellungs- und Dokumentationspflicht laut ApBetrO deutlich gestiegen. Zusätzlich werden leider immer häufiger auch Rezeptur-Rezepte retaxiert.

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