Foto: DAZ/Sket

Homöopathikum auf Kassenrezept

Welche Vorgaben gelten bei bedingter Erstattungsfähigkeit?

DAP | Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach § 31 SGB V nicht erstattungsfähig zulasten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Aber es gibt auch Ausnahmen: Entspricht das OTC-Arzneimittel bestimmten Voraussetzungen der AM-RL, kann es auch für Erwachsene auf Kassenrezept verordnet und abgegeben werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Homöopathika mit dem Status Arzneimittel, die dieser Regelung entsprechen.

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