Abgabefähigkeit fallbezogen prüfen

Retax wegen fehlender N-Kennzeichnung

DAP | Arzneimittelpackungen ohne N-Kennzeichen führen immer wieder zu Fragen hinsichtlich der Abgabefähigkeit zulasten der gesetz­lichen Krankenversicherung. Die ­N-Kennzeichnung für Arzneimittel ergibt sich zum einen aus der Größe des Inhalts einer Packung und zum anderen aus der Einteilung des Präparates in die Packungsgrößenverordnung (PackungsV). Leider lässt sich nicht immer leicht entscheiden, ob eine Packung abgabefähig ist oder nicht.

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