Foto: DAZ/Sket

Vorsicht Fälschung!

Keine Vergütung von erkennbar gefälschten Rezepten

DAP | Werden Rezeptfälschungen nicht bemerkt und das verordnete Arzneimittel auf dem gefälschten Rezept beliefert, so hat dies häufig eine Retaxierung zur Folge. Wird von einem Apotheker eine erkennbare Rezeptfälschung nicht erkannt, hat er keinen Vergütungs­anspruch für die aufgrund des ­Rezeptes gelieferten Medikamente.

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