Foto: DAZ/Sket

Retaxation aufgrund von „Nichtbeachtung der Rabattverträge“

Musste der Rabattartikel tatsächlich abgegeben werden?

DAP | Die Existenz eines Rabattvertrags ist nicht immer gleichbedeutend mit der Austauschbarkeit der jeweiligen Präparate. Dennoch wird eine vermeintliche Nichtbeachtung der Rabattverträge auch dann beanstandet, wenn verordnetes und rabattbegünstigtes Arzneimittel nicht aut-idem-konform sind.

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