Foto: DAZ/Sket

Verlust der N-Kennzeichnung

Übergangsfrist ist zu beachten

DAP | Fertigarzneimittel, deren Packungsgröße oberhalb der Nmax (durch die größte Messzahl der PackungsV bestimmte Packungsgröße) liegen, dürfen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden. Dies bestimmt der Gesetzgeber sowohl im Sozialgesetzbuch V § 31 (4) als auch in § 2 der Packungsgrößenverordnung (PackungsV).

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