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Patientenzufriedenheit versus Kostenersparnis

Ausschreibungen für Hilfsmittel stoßen nicht überall auf Gegenliebe

Mit Änderung des § 127 im SGB V am 01.04.2007, der seitdem eine Vertragspartnerschaft mit dem Kostenträger als Grundlage für die Abgabe von Hilfsmitteln vorsieht, begann eine Entwicklung, deren Folgen gerade Apotheker bis heute massiv spüren. Da die Krankenkassen geradezu aufgefordert wurden, Hilfsmittel auszuschreiben, war nicht nur eine unübersichtliche Vertragslandschaft die Folge, sondern auch ein massiver Preisverfall. Gerade in jüngster Zeit nimmt die Zahl der Ausschreibungen wieder zu. So prophezeite der Vorstandsvorsitzende der DAK Gesundheit, Professor Rebscher, Ende 2014, dass Ausschreibungen aufgrund des zunehmenden Kostendrucks eher die Regel als die Ausnahme sein werden.

Thomas Platz

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