Foto: DAZ/Sket

Gefährdet Kleinschreibung die Arzneimittelsicherheit?

Kleines „a“ führte zu Nullretaxation

DAP | Bei der Rezeptkontrolle übersehene Formfehler führen nicht selten zu Retaxationen durch die Krankenkassen. Liegt eine Betäubungsmittelverordnung vor, sind besondere Formalien, wie z. B. die Kennzeichnung mit einem „A“ bei Überschreitung der Höchstmenge, zu beachten. Dass sogar die Klein- oder Großschreibung des Buchstabens auf dem Rezept Anlass für eine Nullretaxation geben kann, zeigt der folgende Fall.

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