Foto: DAZ/Sket

Kreuz versus Rabattvertrag

Retax auf das Rabattarzneimittel trotz Austauschverbot

DAP | Rabattverträge und zu erfüllende Importquoten sind bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels vorrangig zu beachten. Wünscht ein Arzt allerdings explizit ein bestimmtes Präparat, hat er die Möglichkeit, durch das Aut-idem-Kreuz einen Austausch zu verhindern. Dass es selbst bei so auf den ersten Blick eindeutigen Verordnungen Probleme geben kann, zeigt der folgende Fall.

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