Foto: DAZ/Sket

Formfehler bei Pharmazeutischen Bedenken

Grund für eine Null-Retaxation?

DAP | Pharmazeutische Bedenken im Einzelfall anzumelden, um einen kritischen Austausch auf ein ansonsten vorrangiges Rabattarzneimittel zu verhindern, ist eines der wesentlichen Rechte, die sowohl der Gesetzgeber als auch die Ver­sorgungsverträge den Apotheken einräumen. Allerdings können ­diese retaxiert werden, wenn die Formvorschriften nicht eingehalten werden.

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