Foto: DAZ/Sket

Retaxationen ohne Grenzen

Problemfall grenzüberschreitende Arzneimittelversorgung

DAP | Ein Abkommen zur gegenseitigen grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung ist z.B. die Sicherung von Familienangehörigen der „Grenzgänger“ (z.B. das IZOM-Projekt). Diese sind zwar im Regelfall am Wohnsitz krankenversichert, können jedoch unter bestimmten Bedingungen auch grenzüberschreitend ärztliche Leistungen und Arzneimittel in Anspruch nehmen. Diese grenzüberschreitende Versorgung ist für alle Bewohner der Euregio Maas-Rhein zugänglich. In diesem Punkt herrscht jedoch noch ein Vereinbarungs- und Informationsdefizit, wie der nachfolgende Retaxfall zeigt.

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