Foto: DAZ/Sket

Mehrkosten müssen nicht immer mehr kosten

Wenn die Kasse die Aufzahlung übernimmt

DAP | Als Festbetrags-Mehrkosten wird die Differenz zwischen Apothekenverkaufspreis und Festbetrag (Erstattungsgrenze der GKV-Kassen) bezeichnet. Liegt der Apothekenverkaufspreis für ein festbetragsgebundenes Arzneimittel oberhalb der Festbetragsgrenze, so muss der Patient einen Mehrkostenbetrag zahlen.

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