Foto: DAZ/Sket

„Fernmündliche Verschreibung“

Notfallversorgung führte zu Retaxation

DAP | Viele Apotheken helfen in Notfallsituationen gerne aus, um eine möglichst schnelle Versorgung der Patienten sicherzustellen. Die Abgabe von Arzneimitteln im Notdienst kann aufgrund der Begleitumstände, z.B. der Lager- und Liefersituation, nicht immer unter allen vertraglichen Vorgaben erfolgen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund einige Sonderregelungen geschaffen, um eine Arzneimittelabgabe auch im Notdienst zu ermöglichen. Diese Regelungen sind jedoch nicht ausreichend vertraglich verankert, um Unklarheiten bzw. Retaxationen zu vermeiden, wie folgender Retaxfall zeigt.

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