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Teilen, mörsern, suspendieren

Wenn wirkstoffgleich nicht zwangsläufig austauschbar bedeutet

Immer wieder kommt es bei der Abgabe von Medikamenten nach Rabattvertrag zu Problemen. Häufig werden beispielsweise in der Klinik verordnete Originalpräparate auf Rabattarzneimittel umgestellt, ohne dabei zu bedenken, dass wirkstoffgleich nicht zwangsläufig gleichwertig bedeutet, sondern auch die Formulierung eine wichtige Rolle spielt. In der Folge werden Präparate falsch eingenommen bzw. Wirkstoffe verändert freigesetzt. Die Konsequenzen können gravierend sein. Der aktuelle Top-beraten-Fall zeigt, wann beim Austausch welcher Darreichungsformen besondere Vorsicht geboten ist.

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