Corona-Schutzmaßnahmen

Die Masken fallen – und werden Pflicht in Verbandkästen

Berlin - 01.02.2023, 10:45 Uhr

Zwei medizinische Schutzmasken gehören nun auch in den KFZ-Verbandkasten. (Foto: Janet Worg / AdobeStock)

Zwei medizinische Schutzmasken gehören nun auch in den KFZ-Verbandkasten. (Foto: Janet Worg / AdobeStock)


Während in diesen Tagen die Maskenpflichten im öffentlichen Raum weitgehend fallen, gibt es ab sofort auch eine neue: Der Verbandskasten im Auto muss jetzt zwei medizinische Masken enthalten.  

Nach dem Ende der Maskenpflicht in Baden-Württemberg am gestrigen Dienstag sind an diesem Mittwoch in weiteren Bundesländern zentrale Corona-Schutzmaßnahmen gefallen. So müssen etwa Nutzer:innen des öffentlichen Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen und Hamburg ab heute keine Maske mehr tragen. In allen weiteren Bundesländern, in denen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Bus, U-Bahn und Tram bislang noch gilt, ist das ab dem morgigen Donnerstag der Fall. 

Am 2. Februar läuft überdies die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen nach fast drei Jahren aus. In Flugzeugen ist sie schon seit dem Herbst abgeschafft. Bis 7. April 2023 bestehen bleibt die Maskenpflicht hingegen nach derzeitigem Stand der Dinge für Patient:innen und Besucher:innen von Arztpraxen, sowie generell in Kliniken und Heimen. In Bayern endet heute die weitergehende landesrechtliche Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, in Einrichtungen für ambulantes Operieren, in Dialyseeinrichtungen, in Tageskliniken und in Rettungsdiensten sowie in Gemeinschaftsunterkünften.

Neue Regeln für den Verbandkasten im Kraftfahrzeug

Allerdings tritt am heutigen Mittwoch auch eine neue Maskenpflicht in Kraft: Der Auto-Verbandskasten muss nun zwei Schutzmasken enthalten. Ausreichend sind medizinische Masken, eine FFP-2-Version muss es nicht sein. Mit Änderung der einschlägigen Norm (DIN 13 164) wird das für jedes Kraftfahrzeug verpflichtende Erste-Hilfe-Material aber auch ein wenig abgespeckt: Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, für Verbandkästen der neuen DIN genügt eines. Außerdem wurde das Verbandtuch (40 x 60 cm) ersatzlos gestrichen.

Wer seinen Verbandkasten aus aktuellem Anlass ergänzt und gegebenenfalls Rat in der Apotheke sucht, sollte auch gleich prüfen, wie es um die Haltbarkeit des übrigen Inhalts steht. Nähere Informationen zum Verbandkasten finden Sie beispielsweise auf der ADAC-Webseite.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rät derweil trotz fallender Pflichten dazu, freiwillig Masken zu tragen. „Ich tue es auch. Um kein Long-COVID zu riskieren und andere zu schützen“, schrieb der SPD-Politiker am heutigen Mittwoch auf Twitter. Lauterbach bezeichnete zugleich die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung großer Corona-Winterwellen als erfolgreich. Deshalb könne die Maskenpflicht im Fernverkehr entfallen.

Nur noch in wenigen Ländern Isolationspflicht 

Übrigens bröckeln auch die Isolationspflichten weiter: In Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt müssen sich mit SARS-CoV-2-Infizierte nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren. Thüringen und Sachsen ziehen in den kommenden Tagen nach. Mehrere Bundesländer hatten die Isolationspflicht bereits zuvor beendet. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hingegen müssen sich Corona-Infizierte vorerst weiterhin für mehrere Tage isolieren.


Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Hatten wir schon!

von Dr. Stephan Hahn am 03.02.2023 um 10:36 Uhr

Die Änderung der DIN erfolgte bereits im Februar 2022, ist also keineswegs neu. So auch der Text im verlinkten Artikel des ADAC.

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