Brief an Lauterbach

KBV will weniger Bürokratie bei COVID-19-Impfungen

Berlin - 24.11.2022, 15:00 Uhr

Was die Dokumentationspflichten betrifft, sollten COVID-19-Impfungen künftig behandelt werden wie alle anderen Impfungen, meint die KBV. (Foto: IMAGO / Wilhelm Mierendorf)

Was die Dokumentationspflichten betrifft, sollten COVID-19-Impfungen künftig behandelt werden wie alle anderen Impfungen, meint die KBV. (Foto: IMAGO / Wilhelm Mierendorf)


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will die Dokumentationsvorgaben für COVID-19-Impfungen künftig schlanker halten als bisher: Die umfangreichen täglichen Meldepflichten ergeben aus ihrer Sicht zu diesem Zeitpunkt der Impfkampagne keinen Sinn mehr. Der Vorstand fordert daher, die bürokratischen Vorschriften auf das Maß wie bei anderen Impfungen zu drosseln.

Die Coronavirus-Impfverordnung, die auch die Regeln für COVID-19-Impfungen in den Apotheken enthält, gilt noch bis Ende des Jahres. Sollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sie verlängern wollen, fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), sie in diesem Zuge zu entrümpeln: In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schreiben die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel, um die Versorgungssituation aufrechtzuerhalten, gelte es jetzt, den bürokratischen Aufwand spürbar zu drosseln.

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Das aktuelle Prozedere, wonach Vertragsärztinnen und -ärzte (ebenso wie andere Leistungserbringer, die gegen COVID-19 impfen) verpflichtet sind, täglich umfangreiche Dokumentationen vorzunehmen und die Information an das Robert Koch-Institut zu übermitteln, sei „zum jetzigen Zeitpunkt der Impfkampagne weder angemessen noch zielführend“. Das zeigten auch die Rückmeldungen aus der Ärzteschaft – inzwischen zweifelten viele an der Sinnhaftigkeit und Relevanz dieser Vorgaben.

Um die Versorgung zu sichern, sei es nun „unbedingt erforderlich, den bürokratischen Aufwand bei COVID-19-Impfungen an den Aufwand bei anderen Impfungen anzupassen“. Schließlich sei der Löwenanteil der Bevölkerung inzwischen grundimmunisiert, sodass ein tagesaktuelles Impfmonitoring aus Sicht der KBV-Vorstände nicht mehr nötig ist. Auch das Nebenwirkungsprofil der Impfstoffe sei inzwischen bekannt und es existiere ein etabliertes Meldesystem für unerwünschte Ereignisse. Auf die „bürokratische und zeitraubende tägliche Dokumentation“, wie sie derzeit in § 4 Coronavirus-Impfverordnung vorgeschrieben ist, könne daher ohne Erkenntnisverlust verzichtet werden.

Einzel- statt Mehrdosenbehältnisse

Konkret fordert die KBV den Wegfall der täglichen Impfdokumentation, der impfstoff-spezifischen Dokumentations- und Abrechnungsziffern, der numerischen Zählung der durchgeführten Impfungen sowie der Angabe der Chargennummer. Zudem, betonen Gassen, Hofmeister und Kriedel, sollte zur Erleichterung der Impfdokumentation in der elektronischen Patientenakte und/oder dem elektronischen Impfausweis künftig ein scanbarer Data-Matrix-Code auf die Impfstoffbehältnisse aufgebracht werden. „Die Hersteller hatten darauf zu Beginn der COVID-19-Impfungen aus organisatorischen Gründen verzichtet“, erinnert das KBV-Triumvirat. „Mittlerweile sollte es nach so langer Zeit jedoch möglich sein, einen Data-Matrix-Code aufzubringen und auch von Mehrdosenbehältnissen auf Einzeldosenbehältnisse umzustellen. Dies wäre eine grundlegende Voraussetzung für den zum April 2023 avisierten Einstieg in die Regelversorgung.“

Den vollständigen Brief finden Sie hier auf der Website der KBV.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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