Impfungen in der Apotheke

Angepasste Corona-Impfstoffe: ABDA-Abrechnungsleitfaden aktualisiert

Stuttgart - 27.09.2022, 15:15 Uhr

Auch in Apotheken sind die angepassten Corona-Impfstoffe erhältlich. (s / Foto: IMAGO / photothek)

Auch in Apotheken sind die angepassten Corona-Impfstoffe erhältlich. (s / Foto: IMAGO / photothek)


Seit kurzem stehen die an Omikron angepassten Corona-Impfstoffe zur Verfügung und können somit nicht nur von Arztpraxen, sondern auch von Apotheken verimpft werden. Die ABDA hat ihren Leitfaden für die Apotheke „Handlungsempfehlung für die Abrechnung von Impfstoffen und Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen in der Apotheke“ entsprechend aktualisiert.

Die ABDA-Leitfäden mit Handlungsempfehlungen zu Corona-bezogenen Themen, wie Testen, Impfstoffbestellung oder -abrechnung, sind während der Pandemie treue Begleiter geworden. Darüber, dass die Frequenz der Updates nachgelassen hat, ist wohl niemand traurig. Denn das bedeutet nicht, dass die Dokumente nicht mehr gepflegt werden, sondern heißt nur, dass es aktuell nicht mehr ständig neue Regelungen gibt, die adhoc umgesetzt werden müssen. 

Ab und zu tut sich aber dann doch noch was: So sind seit kurzem die an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe von Moderna und Biontech verfügbar und können somit auch von Apotheker:innen verimpft werden. Und um diese Impfstoffe hat die ABDA die Handlungshilfe zur Abrechnung nun ergänzt. Das Procedere bleibt im Wesentlichen gleich. Neu sind lediglich die PZN für die angepassten Impfstoffe. Sie lauten:

ImpfstoffBUND-PZN
SPIKEVAX ORIG/BA1 BUND 1X2.5 MLPZN 18276228
COMIRNATY ORIG/BA1 BUND 1 STPZN 18294315
COMIRNATY ORIG/BA5 BUND 1 STPZN 18296171

Die bisherigen PZN bleiben gültig

JCOVDEN COVID-19 VACC Janssen Inj.-Suspension BUND ISU 1X2.5 MLPZN 17377648
SPIKEVAX COVID-19-Impfstoff Moderna BUND ISU 1X5 MLPZN 17377602
COMIRNATY 30 μg/Dosis BioNTech BUND 1 STPZN 17377588
NUVAXOVID COVID-19 VACC NOVAVAX BUND Inj.-Disp. 1 STPZN 17899252
COVID-19-Vaccine inakt.adjuvant. VALNEVA BUND 1 STPZN 18260368

Der Kinderimpfstoff von Pfizer/Biontech kann nicht für Impfungen in der Apotheke bestellt werden, da Apotheken erst Personen ab 12 Jahren impfen dürfen.

Wer bekommt wie viel Geld?

Sonst bleibt alles wie gehabt: der Großhandel und die Apotheke bekommen für die Beschaffung der Impfstoffe jeweils eine Vergütung je abgegebener Durchstechflasche. Zusätzlich erhält der Großhändler eine Vergütung für das von ihm beschaffte Impfzubehör. Alles wird gemeinsam von den Apotheken mittels BUND-Pharmazentralnummern über die Apothekenrechenzentren abgerechnet, welche wiederum mit dem Bundesamt für soziale Sicherung abrechnen. Die Apotheken müssen nach Auszahlung durch das Rechenzentrum die Vergütung für den Großhandel an diesen weiterleiten.

Vergütung

Der Großhandel erhält:

  • je abgegebene Durchstechflasche 7,45 Euro (netto) + 3,72 Euro (netto) für Impfbesteck und -zubehör = 11,17 Euro (netto)

Die Apotheke erhält:

  • je Durchstechflasche: 7,58 Euro (netto)

Die Gesamtvergütung für Großhandel und Apotheke beträgt:

  •  je abgegebene Durchstechflasche: 22,31 Euro (brutto)

Abgerechnet wird monatlich spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monat. Apotheken müssen für Abrechnung der selbst verimpften Impfstoffe den Sonderbeleg „Apothekenbeleg“ verwenden, der folgendermaßen bedruckt wird: 

Quelle: ABDA

Um nachzuweisen, dass korrekt abgerechnet wurde, müssen Apotheken die erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen (Apothekenbeleg) bis zum 31. Dezember 2024 unverändert speichern oder aufbewahren. In der Regel übernimmt das aber das Apothekenrechenzentrum. 

Noch keine Zertifikate

Die Erstellung von digitalen Zertifikaten für Impfungen mit den angepassten Impfstoffen ist aber noch nicht möglich. Der Grund: Es fehlen die technischen Spezifikationen und die Datensätze der Europäischen Union. Laut einem Rundschreiben, das die Apothekerverbände vor etwa zwei Wochen verschickten, sollte die Bekanntgabe Mitte September erfolgen. Doch noch funktioniert die Ausstellung der Zertifikate nicht.  


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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