Steigende Energiekosten

Entlastungspaket bringt 200 Euro für Studierende und PTA-Schüler

Stuttgart - 09.09.2022, 12:45 Uhr

Im neuen Entlastungspaket sind auch PTA-Schüler:innen und Pharmaziestudierende berücksichtigt. (s / Foto: IMAGO / YAY Images)

Im neuen Entlastungspaket sind auch PTA-Schüler:innen und Pharmaziestudierende berücksichtigt. (s / Foto: IMAGO / YAY Images)


Im neuen Entlastungspaket für die Bevölkerung sind auch Pharmaziestudierende und PTA-Schüler:innen berücksichtigt. Wer erhält die Einmalzahlung und wann kommt das Geld auf das Konto?

Mit dem ersten Entlastungspaket erhielten bereits Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Die Einmalzahlung aus dem Entlastungspaket 2022 soll vor allem die durch den Ukraine-Krieg entstandene Energiekosten-Explosion mit der Auszahlung des Energiebonus etwas abfedern. Studierende wurden, obwohl sie gleichermaßen von den hohen Strom-, Gas- und Spritkosten betroffen sind, von dieser Pauschale ausgenommen. Für sie sollte laut Angaben der Bundesregierung das BAföG als staatliche Förderung als Sozialleistung greifen.

PTA-Schüler:innen und Pharmaziestudierende bekommen Einmalzahlung

Im dritten Entlastungspaket werden nun doch auch Pharmaziestudierende und PTA-Schüler:innen bedacht. Alle Student:innen und Fachschüler:innen sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten.

Wie und wann das Geld auf dem Konto der angehenden PTA und Pharmazeut:innen landen wird, ist bisher noch nicht geklärt: Der Bund werde „mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann“.

BVpta sicher: PTA-Schüler:innen sind anspruchsberechtigt 

Während es bei den Pharmaziestudierenden eindeutig ist, dass sie in der Gruppe derer gehören, die einen Anspruch auf die Einmalzahlung haben, ist es nicht festgeschrieben, ob auch PTA-Schüler:innen zur Gruppe der Anspruchsberechtigten zählen. Der BVpta (Bundesverband PTA) ist sich jedoch sicher: „Es ist tatsächlich so, dass die PTA-Schüler zu der Gruppe der Fachschüler zählen, was bedeutet, dass auch Ihnen laut dem Beschlusspapier der Regierung diese Zahlung zusteht“, sagt BVpta-Geschäftsführerin Bettina Schwarz.

PTA, die derzeit ihren praktischen Teil der Ausbildung absolvieren, erhalten – da sie eine Vergütung von der Apotheke bekommen – die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro mit dem Gehalt für September ausbezahlt.

Was ist noch wichtig?

Wer während des Studiums oder der PTA-Ausbildung Wohngeld bezieht, soll im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen Single-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger:innen erweitert werden. Ende 2020 hatten laut Statistik-Amt 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen.

Steuerentlastung: 48 Millionen Bürger:innen sollen bei der Steuer entlastet werden. Dazu soll an Stellschrauben des Einkommensteuertarifs gedreht werden. Steuererhöhungen infolge der Inflation sollen verhindert werden. Denn durch die sogenannte kalte Progression droht vielen Menschen unter anderem, dass ihre Kaufkraft sinkt.

Kindergeld: Es soll zum 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für 2023/2024 gelten. Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1. Januar auf 250 Euro monatlich steigen.

Steuerfreie Prämie: Der Bund bietet Arbeitgeber:innen, also auch Apothekenleiter:innen und Beschäftigten an, dass er auf Steuern und Abgaben verzichtet, wenn Unternehmen zusätzliche Zahlungen an ihre Beschäftigten bis zu 3.000 Euro leisten.

Nahverkehr: Nach dem 9-Euro-Ticket soll ein Nahverkehrsticket eingeführt werden – bundesweit nutzbar, digital buchbar, als Abo-Ticket. Preis: 49 bis 69 Euro. Der Bund will 1,5 Milliarden Euro dafür zuschießen, wenn die Länder mindestens ebenso viel zahlen.

Weitere Steuerschritte: Steuerzahler sollen ab 1. Januar ihre Rentenbeiträge voll absetzen können; Renten sollen künftig in der Auszahlungsphase besteuert werden.

Quelle: dpa


Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Gendern

von Beldowitz am 09.09.2022 um 13:27 Uhr

Ich kenne keine Studierende und keine Schüler:innen.
Ich kenne Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler.
Hört endlich mit eurer Kunstsprache auf, das ist doch nur noch peinlich. xx / xy thats it!

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